Pressemitteilungen vom 20.04.2023

DIAKONIE SACHSEN WARNT: CANNABIS-LEGALISIERUNG BRAUCHT KLUGE UND RESTRIKTIVE ZUGANGSREGULIERUNG!

Diakonie Sachsen legt zum heutigen Welt-Cannabistag Positionierung zu Cannabis-Legalisierung vor

Die Diakonie Sachsen sieht das vorgestellte zwei Säulenmodell des neuen Eckpunkte-Papiers zur Legalisierung von Cannabis kritisch. “Die erste, „schnelle“ Säule sieht vor, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei wäre. Das entspricht etwa 50 Joints, geht also deutlich über den privaten Konsum hinaus. Zudem darf man bis zu drei weibliche Cannabispflanzen besitzen – in der Praxis dürfte beides aber prinzipiell unkontrollierbar sein. Schlimmer ist, dass mit dem sicher positiven Effekt der Entkriminalisierung aber auch das Signal verbunden ist, Cannabis sei im Grunde harmlos. Das ist es aber nicht – es ist eine psychoaktive Droge, die gerade für jugendliche Gehirne schlimme Folgen haben kann! Dazu zählen das Risiko einer psychischen Abhängigkeit, die Gefahr von depressiven Störungen, Angststörungen, Psychosen sowie nachhaltige und nicht mehr aufholbare Entwicklungsrückstände durch hirnorganische Schäden“, sagt Diakonie-Chef Dietrich Bauer

Auch den Verkauf von privat angebautem Cannabis über sogenannte nicht gewinnorientierte Cannabisclubs, sieht Bauer unter dem Aspekt des Jugendschutzes kritisch. „Wenn dort auch unter 21-Jährige bereits bis zu 30 Gramm erwerben können, ist die den Clubs vorgeschriebene Benennung eines Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragten eigentlich eine Farce.“

Auch andere Auflagen, wie die, dass die Vereine keine Werbung machen dürften, ein Mindestabstand zu Schulen und Kitas eingehalten werden müsste und der öffentliche Konsum nahe Schulen oder Kitas grundsätzlich verboten sei, und in Fußgängerzonen erst ab 20 Uhr gekifft werden dürfe, seien selbstverständlich, aber nicht ausreichend.  „Wer soll das alles kontrollieren?“ Dass der Legalisierungsprozess Hand in Hand mit verstärkter Aufklärung und Präventionsprogrammen für Jugendliche auch in Schulen einhergehen soll, sei zwar grob angedacht, „aber das reicht nicht!“

Die zweite Säule setzt auf regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten. Bestimmten Unternehmen wird die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen für fünf Jahre ermöglicht. Weil dieser Teil des neuen Eckpunkte-Papieres voraussichtlich weiterhin notifizierungspflichtig ist, stellt sich die Frage der weiteren konkreten Ausgestaltung.

Die Diakonie Sachsen hat sich daher in einem eigenen Positionspapier zur Legalisierung von Cannabis dafür ausgesprochen, alle Jugendschutzmaßnahmen auch detailliert im Jugendschutzgesetz zu regeln. Voll finanzierte Präventions- und Aufklärungsangebote müssten unbedingte Priorität haben.

 „Wir befürchten eine zwangsläufige Zunahme des Konsums auch bei Jugendlichen und damit mehr Folgestörungen – für die Suchtkrankenhilfe ist das neben der ohnehin viel zu großen Zahl von Alkohol- und anderen Suchtmittelabhängigen nicht hinnehmbar. Die Diakonie Sachsen fordert daher das aus ihrer Sicht gesetzgeberisch und gesellschaftlich Notwendige, damit diese Freigabe nicht für viele – vor allem junge – Menschen zum Verhängnis wird!“

Die Positionierung „Cannabis – die neue Volksdroge“ finden Sie hier.

Weitere Informationen: Marko Hietzke, Tel.: 0351/8315 164, Marko.Hietzke@diakonie-sachsen.de