Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) ist Querschnittaufgabe in allen Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist es, junge Menschen zu befähigen, sich selbst vor Gefahren zu schützen und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz fördert mit Resilienz stärkenden Angeboten die Bewältigung von Problemlagen, trägt mit Angeboten und Beratung zur Sensibilisierung von Fachkräften und Sorgeberechtigten zum Schutz vor jugendgefährdenden Print-, Spiel- und Bildmedien, Diskriminierung, sexuellen Missbrauch und Gewalt bei.
Der Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch ist eine Querschnittsaufgabe, die in vielen Arbeitsfeldern, Arbeitsprozessen und Arbeitsstrukturen zu berücksichtigen ist.