ERZIEHERISCHER KINDER- UND JUGENDSCHUTZ

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) ist Querschnittaufgabe in allen Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist es, junge Menschen zu befähigen, sich selbst vor Gefahren zu schützen und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz fördert mit Resilienz stärkenden Angeboten die Bewältigung von Problemlagen, trägt mit Angeboten und Beratung zur Sensibilisierung von Fachkräften und Sorgeberechtigten zum Schutz vor jugendgefährdenden Print-, Spiel- und Bildmedien, Diskriminierung, sexuellen Missbrauch und Gewalt bei.

Der Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch ist eine Querschnittsaufgabe, die in vielen Arbeitsfeldern, Arbeitsprozessen und Arbeitsstrukturen zu berücksichtigen ist.

Kontakt

Kathleen Jevlasch Referentin Kinder- und Jugendhilfe
Obere Bergstr.1
Radebeul 01445
0351 83 15 183