ARBEITGEBERIN DIAKONIE

Arbeitsrechtliche Kommission Diakonie Sachsen

Das für den Großteil der Mitglieder des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e. V. (Diakonie Sachsen) verbindlich anzuwendende Arbeitsrecht ist gemäß der Satzung der Diakonie Sachsen in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland Fassung Sachsen (AVR) geregelt..

Für den Inhalt der AVR Diakonie Sachsen ist die Arbeitsrechtliche Kommission Diakonie Sachsen (ARK) zuständig.
Der ARK gehören jeweils sechs Vertreterinnen und Vertreter der Dienstnehmer- und der Dienstgeberseite für eine Amtszeit von vier Jahren an. Deren Entsendung in die ARK erfolgt auf der Grundlage des Landeskirchlichen Mitarbeiterergänzungsgesetzes (LMEG), welches auch die Arbeitsweise und das Zustandekommen von Beschlüssen regelt.
Die ARK fasst insoweit regelmäßig Beschlüsse zu Arbeitsrechtsregelungen in den AVR Diakonie Sachsen. Sie ist damit auch für die Beschlussfassungen zu Entgeltregelungen zuständig.
Die ARK lässt sich dabei auch immer von dem Ziel leiten, attraktive und angemessene Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie in Sachsen zu gewährleisten.
Die Geschäftsführung der ARK wird in der Geschäftsstelle der Diakonie Sachsen wahrgenommen. Diese untersteht dabei der Fachaufsicht durch die/den Vorsitzende/n und die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n.

Kontakt

Kai Kroker Geschäftsführer der Arbeitsrechtlichen Kommission Sachsen
Obere Bergstr. 1
Radebeul 01445
0351 83 15 152

Die Beratung von Einzelpersonen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich!


Wieviel kann ich bei der Diakonie in Sachsen verdienen?

Sie möchten sich bei einer diakonischen Einrichtung in Sachsen bewerben und wollen wissen, wieviel Sie verdienen werden? Kein Problem – unser Gehaltsrechner macht aus den Angaben zu Eingruppierungen und Arbeitszeit eine konkrete Zahl.
Sollten Sie kindergeldberechtigt sein, erhalten Sie eine Kinderzulage pro Kind, welche auch bei dem Rechenbeispiel schon mit ausgewiesen und eingerechnet wird. Der Betrag reduziert sich anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang bei Teilzeit.
Weiteren Zuschläge z.B. durch Schicht- und Wochenenddienst können ebenfalls noch dazu kommen.
Zusätzlich erhalten Sie noch eine Jahressonderzahlung, in der Regel ein volles 13. Monatsgehalt und noch eine weitestgehend arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung. Alle Angaben dazu finden Sie auch in unserer Arbeitsvertragsrichtlinie der Diakonie Deutschland Fassung Sachsen (AVR). Die Informationen zu der Eingruppierung (EG) finden Sie in der Anlage 1 und die Erläuterungen zu den Erfahrungsstufen im § 15.
Neugierig geworden? …dann einfach mal ausrechnen lassen.