Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe (JGH) wirkt als eigenständige Verfahrensbeteiligte am Jugendstrafverfahren mit und übernimmt die zeitnahe Begleitung, Beratung und Betreuung von jungen Straffälligen vor, während und nach dem Ermittlungs- oder Strafverfahren. Als Teil der Jugendhilfe hat sie nach § 1 SGB VIII den Auftrag, für junge Menschen und deren Sorgeberechtigte informative und präventive Angebote vorzuhalten. Die Fachkräfte der Ambulanten Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe führen beispielsweise Soziale Trainingskurse durch, begleiten Täter-Opfer-Ausgleiche, Bereuungsweisungen und die Ableistung gemeinnützige Arbeitsstunden. Ziel ist es, die jungen Menschen dazu zu befähigen zukünftig ein Leben möglichst ohne Straftaten zu führen.
Die Angebote der Jugendgerichtshilfe ergänzen die Angebote der Straffälligenhilfe.

Kontakt

Kathleen Jevlasch Referentin Kinder- und Jugendhilfe
Obere Bergstr.1
Radebeul 01445
0351 83 15 183