Sexualisierte Gewalt

Diakonische Arbeit geschieht mit dem Anspruch, einen sicheren und geschützten Raum zu bieten. Die Diakonie Sachsen sieht sich in besonderer Weise verpflichtet, allen hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen und allen Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten die Gewissheit zu geben, dass Grenzüberschreitungen, Übergriffe und sexualisierte Gewalt Konsequenzen haben und die Betroffenen Unterstützung erfahren.

Die Gewaltschutzrichtlinie der EKD Geltendes Recht: 1.50 Richtlinie der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Gewaltschutzrichtlinie) – Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk | Union Ev. Kirchen in der EKD (uek-recht.de), die für alle Träger im Diakonischen Werk Sachsen gültig ist, regelt Anforderungen an unsere Arbeit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und benennt Maßnahmen zu deren Vermeidung sowie zu Hilfen in Fällen sexualisierter Gewalt.

Das Rahmenschutzkonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Diakonie Sachsen beschreibt die Grundlagen der Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt bei diakonischen Trägern.

Kontakt

Babett Bitzmann Beauftragte für Gleichstellung sowie Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt Meldestelle
Obere Bergstr. 1
Radebeul 01445
0351 8315 189 0351 8315 3189
Die Meldestelle ist zuständig für die Beratung bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt oder einem Verstoß gegen das Abstinenzgebot, die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen sowie die Weiterleitung der Meldung an die Leitung der jeweiligen Einrichtung. An die Meldestelle können sich Betroffene oder Dritte wenden, um einen aktuellen Verdachtsfall sexualisierter Gewalt im Zuständigkeitsbereich der Diakonie Sachsen zu melden und um sich in Bezug auf Interventionsmöglichkeiten beraten und unterstützen zu lassen.

Weiterführende Links


Hilfe und Beratung können von sexualisierter Gewalt betroffene Personen u.a. hier finden: