Sexualisierte Gewalt

Diakonische Arbeit geschieht mit dem Anspruch, einen sicheren und geschützten Raum zu bieten. Die Diakonie Sachsen sieht sich in besonderer Weise verpflichtet, allen hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen und allen Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten die Gewissheit zu geben, dass Grenzüberschreitungen, Übergriffe und sexualisierte Gewalt Konsequenzen haben und die Betroffenen Unterstützung erfahren.

Die Gewaltschutzrichtlinie der EKD Geltendes Recht: 1.50 Richtlinie der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Gewaltschutzrichtlinie) – Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk | Union Ev. Kirchen in der EKD (uek-recht.de), die für alle Träger im Diakonischen Werk Sachsen gültig ist, regelt Anforderungen an unsere Arbeit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und benennt Maßnahmen zu deren Vermeidung sowie zu Hilfen in Fällen sexualisierter Gewalt.

Kontakt

Babett Bitzmann Beauftragte für Gleichstellung sowie Aufarbeitung und Prävention sexualisierte Gewalt Meldestelle
Obere Bergstr. 1
Radebeul 01445
0351 8315 189 0351 8315 3189

Die Meldestelle nimmt (Verdachts-)Fälle sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende in der Diakonie Sachsen entgegen und dokumentiert die Bearbeitung des Falles.



Hilfe und Beratung können von sexualisierter Gewalt betroffene Personen u.a. hier finden: