Pressemitteilungen vom 24.04.2023

ZUZUGSSTOPP FÜR DIE AUFNAHME VON ORTSKRÄFTEN AUS AFGHANISTAN IST UNETHISCH

„Es ist unethisch, einen Zuzugsstopp für die Aufnahme von Ortskräften aus Afghanistan zu fordern. Die Aufnahme ist nicht nur aus christlicher Sicht kein Gnadenakt, sondern eine Verpflichtung. Diese Menschen haben teilweise über viele Jahre für die westlichen Länder gearbeitet, die sich in den letzten Jahren für ein demokratisches Afghanistan sowie Menschen- und Frauenrechte eingesetzt haben. Nach der Machtübernahme sitzen sie in der Falle und sind der Verfolgung und der Willkür der Taliban ausgeliefert. Viele von ihnen haben mit Deutschen zusammengearbeitet, können zum Teil die Sprache oder verfügen über Fachwissen!“ Dietrich Bauer, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Sachsen, positioniert sich damit kritisch zu Ministerpräsident Michael Kretschmer, der am gestrigen Sonntag einen Aufnahmestopp für afghanische Ortskräfte gefordert hatte.

„Mit solchen Forderungen wird eine falsche Botschaft an die Öffentlichkeit gesendet. Zum einen wird suggeriert, dass der Stopp freiwilliger Aufnahmeprogramme ein wirkungsvoller Hebel sei, um die Zahl der geflüchteten Menschen, die zu uns kommen, schnell zu verringern. Dabei betrifft das nur eine verschwindend geringe Anzahl von Menschen. Zum anderen geht davon aber das fatale Signal aus, Menschen nicht-deutscher Herkunft seien in Sachen nicht willkommen – und das bei dem großen Fachkräfte- und Nachwuchsmangel. Auf der einen Seite werden weltweit teure und aufwendige Anwerbeprogramme für fehlende Arbeits- und Fachkräfte gefahren und andererseits werden die Potentiale von Menschen, die schon da sind, nicht genutzt. Die Diakonie wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass alle Menschen, die kommen und da sind, gute Chancen zur Teilhabe bekommen“, so Bauer weiter.
Deutschland sei schon aufgrund der völkerrechtlichen und humanitären Verpflichtung gefordert, besonders gefährdete Menschen aus Kriegs- und Krisenregionen aufzunehmen und habe dies auch immer getan (Resettlement). Dieser Schutz besonders vulnerabler Flüchtlinge müsse erhalten bleiben.