Ich möchte helfen

Wie Sie uns unterstützen können
Freiwilliges Engagement in Einrichtungen oder die Mitwirkung in Gremien sind uns immer höchst willkommen.
Hilfebedürftige Menschen brauchen mehr Zuwendung, mehr Zeit und Ruhe als durch Leistungsentgelte abgedeckt wird. Diese Momente „jenseits der Uhr“ sind auf ehrenamtliche Mitarbeit und auf Spenden angewiesen. Aber auch bestimmte Projekte und Unterstützungsleistungen „leben“ nur, weil Menschen Herz und/oder Geldbeutel geöffnet haben.
Dafür bieten wir verschiedene Möglichkeiten an:

Brot für die Welt setzt sich für die Überwindung von Hunger, Mangelernährung und Ungerechtigkeit ein und fördert in gut 90 Ländern Projekte der Entwicklungszusammenarbeit.
Brot für die Welt

Jedes Jahr im Advent stehen in hunderten sächsischen Bäckereien die Dosen der Aktion Stollenpfennig.
Stollenpfennig

Backen wie ein echter Bäcker und dabei andere unterstützen? Das geht! Konfis backen Brot für die Welt.
5000 Brote

Für Menschen in großer Not – Damit das Leben weitergeht.
Diakonie Katastrophenhilfe

Spendensammlung Straffälligenhilfe für jungen Menschen und Erwachsene.
Spende Nächstenliebe

Entdecke bei deinem Praktikum in den Ferien in unsere diakonischen Einrichtungen soziale Berufe mit Zukunft!
praktikum

Du willst dich für ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst bewerben?
Fsf und BFD

Ehrenamt – die schönste Art, Zeit zu schenken, Herzen zu berühren und gemeinsam Gutes zu bewirken.
Ehrenamt

Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern ist ein Ziel der Stiftung Diakonische Jugendhilfe.
Stiftung JUgendhilfe
Unser Spendenkonto
Bank für Kirche und Diakonie – LKG Sachsen
BIC: GENODED1DKD
IBAN: DE15350601901600300012
Bekomme ich für meine Spende eine Spendenbescheinigung?
Die Diakonie Sachsen ist durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Sie erhalten Ihre Spendenbescheinigung immer im Folgejahr Ihrer Spende von uns unaufgefordert zugeschickt.
Für Spenden seit dem 01.01.2021 liegt die Nachweisgrenze bei 300,00 Euro (Jahressteuergesetz 2020) je Einzelspende.
Das heißt, dass für Spenden unter 300,00 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung, ein Einzahlungsbeleg oder ein Ausdruck vom Onlinebanking (§ 50 Abs. 4 S. 1 Nr. 2b EStG DV – ab 01.01.2021). Auf dem Kontoauszug müssen Ihr Name und Ihre Kontonummer, sowie Name und Kontonummer des Spendenempfängers bzw. der Spendenempfängerin, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Erst bei Spenden über 300,00 Euro je Einzelspende besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.
Wenn wir Ihnen Ihre Spendenbescheinigung zukünftig per E-Mail zusenden dürfen, dann teilen Sie uns bitte Ihre E-Mail-Adresse mit. zum Kontaktformular …



