Pressemitteilungen vom 22.03.2024

Diakonie Sachsen kritisiert Cannabis-Legalisierung

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das umstrittene Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis verabschiedet. Künftig ist es Erwachsenen ab 18 Jahren erlaubt, 25 Gramm zum eigenen Verbrauch bei sich zu haben. Zuhause ist eine Aufbewahrung von bis zu 50 Gramm Cannabis möglich. Zudem ist der Anbau von drei Pflanzen erlaubt.
Bereits im vergangenen Jahr hat die Diakonie Sachsen eine Positionierung zur damals noch geplanten Legalisierung veröffentlicht. „An unserer kritischen Haltung hat sich nichts geändert – insbesondere im Hinblick auf den Jugendschutz“ merkt Diakonie-Chef Dietrich Bauer an.
50 Gramm Cannabis entsprechen über 100 Joints: Eine Menge, die deutlich über den privaten Konsum hinaus geht. Positiv zu bewerten ist der Effekt der Entkriminalisierung. Damit ist jedoch auch das Signal verbunden, Cannabis sei im Grunde harmlos. Das ist es aber nicht. Cannabis ist eine psychoaktive Droge, die gerade für Gehirne von Heranwachsenden schlimme Folgen haben kann, z.B. Angststörungen und Psychosen.
Die Diakonie Sachsen fordert, dass im Zuge der Legalisierung entsprechende Schutzmaßnahmen detailliert im Jugendschutzgesetz geregelt werden. Voll finanzierte, flächendeckende Präventions- und Aufklärungsangebote müssen nun unbedingte Priorität haben. „Wir befürchten eine zwangsläufige Zunahme des Konsums auch bei Jugendlichen und damit mehr Folgestörungen – für die Suchtkrankenhilfe ist das neben der ohnehin viel zu großen Zahl von Alkohol- und anderen Suchtmittelabhängigen nicht hinnehmbar. Die Diakonie Sachsen fordert daher das aus ihrer Sicht gesetzgeberisch und gesellschaftlich Notwendige, damit diese Freigabe nicht für viele – vor allem junge – Menschen zum Verhängnis wird!“ fordert Dietrich Bauer abschließend.
Für Rückfragen steht Ihnen Marko Hietzke, Referent Suchtkrankenhilfe, Arbeitsförderung/Erwerbslosenarbeit
Telefon 0351 8315 164, E-Mail Marko.Hietzke@diakonie-sachsen.de