Auf ihrer jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung, der Diakonischen Konferenz, haben sich die Mitglieder der Diakonie Sachsen auf gemeinsame Grundlagen zur Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in ihren Arbeitsfeldern verständigt. „Als Diakonie und Kirche sehen wir uns in besonderer Weise verpflichtet, Menschen vor Übergriffen zu schützen und Präventionskonzepte zu etablieren. Vorfälle von sexualisierter Gewalt aus der Vergangenheit müssen aufgearbeitet werden. Wir müssen zudem dafür sorgen, dass Grenzüberschreitungen, Übergriffe und Straftaten aufgedeckt und konsequent juristisch aufgearbeitet werden. Ich freue mich, dass sich die Diakonische Konferenz heute über dieses wichtige Thema verständigt hat“, sagt Andrea Franke, Vorsitzende des Diakonischen Rates.
Mit der Gewaltschutzrichtlinie hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) den Rahmen für Prävention und den angemessenen Umgang mit Vorfällen sexualisierter Gewalt in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen und Diensten gesetzt. Die Inhalte dieser Richtlinie gelten nun verpflichtend für die Mitglieder der Diakonie Sachsen.
Ergänzt wird die Gewaltschutzrichtlinie durch die Verbandsempfehlung Aufarbeitung der Diakonie Deutschland, welche den Rahmen für die Mitwirkung bei der Aufarbeitung und für das Vorgehen bei aktuellen Meldungen sexualisierter Gewalt setzt.
Die Diakonie Sachsen ist der Wohlfahrtsverband der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens. In den über 2.100 Einrichtungen und Diensten arbeiten über 28.000 hauptamtliche Mitarbeitende.
Pressemitteilungen vom
24.11.2023