„Die Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz muss praktikabel sein und darf Betroffenen keine Zugänge zu sozialen Angeboten und Dienstleistungen wie Tafeln oder Sozialkaufhäusern versperren!“ Diakonie-Chef Dietrich Bauer appelliert an Städte und Gemeinden bei der Ausgestaltung der Chipkarte die Lebenswirklichkeit zu berücksichtigen. „Es sollte keine regionalen Einschränkungen geben, sondern die Bezahlkarte muss überall dort zu benutzen sein, wo auch EC-Karten benutzt werden können. Ebenso sollte Bargeldabhebung in Supermärkten möglich sein. Und auch der Anspruch auf das gesetzlich garantierte Basiskonto sollte dadurch nicht erschwert werden!“ Der Landkreis Leipzig habe hier bereits entsprechende Überlegungen angestellt.
Bauer warnt zudem vor einem Flickenteppich unterschiedlicher Lösungen. Hier drohten den Kommunen ansonsten wieder Mehrkosten. „Die Bezahlkarte soll als digitale Zahlungserleichterung zur Verwaltungsentlastung und zur Abschaffung von Barauszahlungen für all diejenigen führen, die (noch) kein Basiskonto eröffnen können.“ Das könne Warteschlangen in Erstaufnahmeeinrichtungen und lange Fahrten der Betroffenen für Barauszahlungen bei den Behörden gerade im ländlichen Bereich verhindern.
Pressemitteilungen vom
21.02.2024