Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen wird erschwert
Die Diakonie Sachsen bedauert die Entscheidung des Freistaates Sachsen, die sogenannte Weihnachtsamnestie abzuschaffen. Mit diesem Schritt gibt Sachsen aus Sicht des evangelischen Wohlfahrtsverbandes ein bewährtes Instrument der Resozialisierung auf und erschwert straffällig gewordenen Menschen den Übergang in ein straffreies Leben.
Resozialisierung braucht verlässliche Übergänge
„Oberstes Ziel des Strafvollzugs ist die Resozialisierung. Dazu gehört, Haftentlassungen so zu gestalten, dass Menschen reale Chancen haben, wieder Fuß zu fassen“, sagt Rotraud Kießling, Referentin für Straffälligenhilfe der Diakonie Sachsen. „Eine Entlassung kurz vor oder direkt nach Weihnachten verschlechtert diese Chancen erheblich.“
Denn in dieser Zeit sind viele Behörden geschlossen, notwendige Termine beim Jobcenter oder Sozialamt können nicht wahrgenommen werden. Dadurch verzögert sich die Wohnungs- und Arbeitssuche. „Die Weihnachtsamnestie hat ermöglicht, Menschen bereits Ende November oder Anfang Dezember zu entlassen. Das hat die Wiedereingliederung erleichtert“, so Kießling.
Familien und Kinder besonders betroffen
Die Abschaffung der Weihnachtsamnestie trifft nicht nur die Inhaftierten selbst, sondern auch ihre Angehörigen. „Gerade für Kinder ist die Weihnachtszeit emotional besonders sensibel“, betont Kießling. „Die Möglichkeit, diese Zeit im familiären Umfeld zu verbringen, kann stabilisierend wirken und den Neustart nach der Haft unterstützen.“
Sachsen geht einen Sonderweg
Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Sachsen, Dietrich Bauer, ordnet die Entscheidung auch grundsätzlich ein: „Sachsen begründet die Abschaffung der Weihnachtsamnestie mit Gleichbehandlung und Gerechtigkeit. Aus unserer Sicht greift das zu kurz.“
„Resozialisierung ist kein ‚weiches‘ Thema und keine Bevorzugung einzelner“, so Bauer weiter. „Sie ist gesetzlicher Auftrag und dient der Sicherheit der gesamten Gesellschaft. Wer den Übergang aus der Haft unnötig erschwert, riskiert Rückschläge statt gelingender Wiedereingliederung.“
Mit der Abschaffung der Weihnachtsamnestie geht Sachsen einen Sonderweg. Alle Bundesländer – mit Ausnahme Bayerns – halten weiterhin an diesem Instrument fest. Gerade in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusammenhalt und Verlässlichkeit immer wieder eingefordert werden, sendet diese Entscheidung aus Sicht der Diakonie Sachsen ein problematisches Signal.
Wir fordern die Überprüfung der Entscheidung
Die Weihnachtsamnestie hat sich in der Vergangenheit auch in der Praxis bewährt. Justizvollzugsbeamte, Bewährungshelfer sowie Einrichtungen der Straffälligenhilfe konnten Entlassungen besser vorbereiten und begleiten. Mit der Abschaffung geht diese Entlastung verloren – zulasten aller Beteiligten. Nun wird es wieder Entlassungen geben, die in die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr fallen. Eine Zeit mit weniger Personal, aber zugleich mehr Aufgaben.
Die Diakonie Sachsen appelliert an das Sächsische Staatsministerium der Justiz, die Entscheidung zur Abschaffung der Weihnachtsamnestie für die kommenden Jahre kritisch zu überprüfen und das Ziel der Resozialisierung konsequent in den Mittelpunkt des Strafvollzugs zu stellen.
Weitere Pressemitteilungen: Pressemitteilungen | Diakonie Sachsen
Mehr zum Fachbereich Straffälligenhilfe: Straffälligenhilfe | Diakonie Sachsen



