Spendensammlung
Straffälligenhilfe

Spendensammlung für junge Menschen und Erwachsene
Manchmal reicht eine falsche Entscheidung und das Leben eines jungen Menschen gerät aus der Bahn. Ein Konflikt mit dem Gesetz kann schnell zu einer Verurteilung oder auch einer Gefängnisstrafe führen. Mit der Jugendgerichtshilfe und in den diakonischen Beratungsstellen geben wir jungen Menschen neue Perspektiven – bevor sie weiter in die Kriminalität abrutschen. Neben Beratung und Begleitung ist die Ableistung gemeinnütziger Arbeit ein wesentlicher Baustein, um Verantwortung zu übernehmen und neu zu starten.
Die diakonische Straffälligenhilfe steht mit ihren unterschiedlichen Angeboten allen straffällig gewordenen Menschen und ihren Angehörigen zur Seite – nach einer Verurteilung, während und nach der Haft. Beratung, Begleitung und die Unterstützung von ehrenamtlich Engagierten schaffen Brücken zurück in ein selbstbestimmtes Leben. Grundlage für die diakonische Straffälligenhilfe sind neben dem Jugend- und Erwachsenenstrafrecht, das Sozialhilferecht, das Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie die christlichen Werte von Versöhnung, Annahme und Mitmenschlichkeit.
Warum ist Ihre Spende so wichtig ist:
Wie Ihre Spende wirkt: Drei Beispiele aus der Praxis
Nach einem Ladendiebstahl und einer Prügelei hatte ich Angst, ins Gefängnis zu müssen. Durch die Jugendgerichtshilfe konnte ich stattdessen 80 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Pflegeheim ableisten. Dort habe ich gemerkt, dass mir der Umgang mit alten Menschen Spaß macht.
Heute mache ich ein Freiwilliges Soziales Jahr und habe endlich wieder ein Ziel vor Augen.
Manche Jugendliche haben nie erlebt, dass jemand an sie glaubt. Unsere Aufgabe ist es, ihnen zu zeigen: Du bist mehr als dein Fehlverhalten. Ich erinnere mich an einen Jungen, der völlig verschlossen war.
Nach Monaten der Gespräche sagte er zum ersten Mal: „Danke, dass Sie mich nicht aufgeben.“ Solche Momente sind unbezahlbar und ohne Spenden könnten wir diese Arbeit nicht in diesem Umfang leisten.
Als Jana wegen mehrerer Diebstähle vor Gericht stand, hatten wir als Familie das Gefühl, völlig allein zu sein. Die Straffälligenhilfe der Diakonie hat uns nicht nur bei den rechtlichen Fragen geholfen, sondern uns als Familie gestärkt. Jana hat eine Ausbildungsstelle gefunden und wir haben wieder Vertrauen zueinander. Diese Hilfe hat uns allen den Blick nach vorn geöffnet.
Brücken bauen – Nächstenliebe spenden
Jeder Mensch verdient die Chance auf einen Neuanfang – unabhängig von seinen Fehlern in der Vergangenheit. Straffällig gewordene Menschen zurück in die Gesellschaft zu begleiten, bedeutet, ihnen Perspektiven zu geben und den Glauben an die Möglichkeit der Veränderung zu stärken. Das ist ein Akt der Nächstenliebe, der nicht nur den Betroffenen hilft, sondern unsere Gesellschaft als Ganzes stärkt.
Herzlichen Dank für Ihre Großzügigkeit und Ihr Vertrauen.
So können Sie die Arbeit unterstützen:

- mit einer Spende per Überweisung auf unser Spendenkonto IBAN: DE15 3506 0190 1600 3000 12, Kennwort: Straffälligenhilfe
- oder einer Online-Spende
- oder über die Spendenbüchse, die Sie in Ihrer Kirchgemeinde finden.
Material für die Spendensammlung Herbst 2025
Spendensammlung 2026 – Informationen für die Kirchgemeinden
Die Sammlungen im Jahr 2026 sind vom 8. bis 17. Mai 2026 (immer in der Woche von Himmelfahrt) und vom 13. bis 22. November 2026 (immer in der Woche des Buß- und Bettages).
Zweck der beiden Spendensammlungen sind tagesstrukturierende Maßnahmen für chronisch psychisch kranke und suchtkranke Menschen zu unterstützen.
Kollekte zum Sonntag der Diakonie
Der Sonntag der Diakonie (13. Sonntag nach Trinitatis) am 30. August 2026 ist für den die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen der Diakonie bestimmt.
Hintergrund der Sammlung
Die Haus- und Straßensammlung der Ev.-Luth. Landeskirchen Sachsen für Ihre Diakonie findet jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst statt.
Viele Sammlerinnen und Sammler sind mit Sammeldosen unterwegs. Es werden Spenden für die diakonische Arbeit in Sachsen gesammelt.
Der Sammlungszweck wird für jede Sammlung neu bestimmt und durch den Diakonischen Rat der Diakonie Sachsen beschlossen.
Auf der Grundlage einer Förderrichtlinie können Einrichtungen und Dienste eine finanzielle Förderung beantragen.
