Berufliche Bildung, Arbeit und Beschäftigung

Kontakt

Michaela Bartel
Referentin Eingliederungshilfe

Obere Bergstr. 1, 01445 Radebeul
Telefon 0351 83 15 158
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Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen, die aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, erhalten in einer Werkstatt Leistungen der beruflichen Diagnostik (Eingangsverfahren) sowie berufliche Bildung und Qualifizierung in unterschiedlichen Berufsfeldern. Sie arbeiten unter arbeitsmarktnahen Bedingungen mit individueller Unterstützung in Arbeitsfeldern der Werkstatt und in Außenarbeitsplätzen in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Somit erhalten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, am Arbeitsleben teilzuhaben und ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln bzw. wiederzugewinnen.

Rehabilitation Psychisch Kranker (RPK)

Einrichtungen für RPKs bieten individuelle, realitäts- und wohnortnahe medizinische und berufliche Rehabilitation für Menschen mit psychischen Erkrankungen an. Dabei sind medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen unter einem Dach miteinander verzahnt. Ziel der Rehabilitation ist der Erhalt und eine möglichst umfassende Verbesserung der Gesundheit. Die Handlungs- und Teilhabefähigkeit im beruflichen und privaten Bereich soll so weit wie möglich wiederhergestellt werden und eine (Wieder-)eingliederung in das Arbeitsleben erreicht werden.


Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe bieten in vielen Branchen wie in Gastronomie, im Garten- und Landschaftsbau, in der Industrieproduktion oder im Facility Management Dienstleistungen an. Sie sind kleine und mittelständische Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie bieten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, zahlen den Mindestlohn und beschäftigen dauerhaft einen Anteil von 25 bis 50 % von Menschen mit Behinderungen i.S. des Schwerbehindertenrechts.


Zuverdienstangebote

Der Zuverdienst ist für psychisch kranke Menschen eine niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeit. In diesem Rahmen beschäftigte Menschen beziehen ihren Lebensunterhalt primär aus anderen Quellen (häufig Transferleistungen wie Erwerbsunfähigkeitsrente oder Grundsicherung). Durch die niedrigschwellige Tätigkeit wird ein (meist geringer) „Zuverdienst“ zu diesen Leistungen ermöglicht. Zuverdienstangebote bieten angepasste Arbeitszeiten - auch unter drei Stunden täglich -, individuelle Arbeitsanforderungen, Rücksichtnahme auf Leistungsschwankungen und Krankheitsausfälle, (wenn möglich) keine zeitliche Beschränkung der Beschäftigungsdauer und keinen Druck, den Rehabilitation erzeugen kann.