Jugendgerichtshilfe
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Kathleen Jevlasch
Referentin Kinder- und Jugendhilfe
Obere Bergstr.1, 01445 Radebeul
Telefon 0351 83 15 183
E-Mail kathleen.jevlasch@diakonie-sachsen.de
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) wurde als besondere Form des Strafrechts entwickelt. Grundlage dieses Gesetzes ist ein erzieherischer Gedanke, kein allein strafender.
In jedem Verfahren nach dem JGG steht den jungen Menschen eine sozialpädagogische Fachkraft als JugendgerichtshelferIn zur Seite.
Es wird eine Sozialprognose erstellt, die Einfluss auf die Entscheidung des Jugendrichters hat.
Zusätzlich wird geprüft, ob für den Jugendlichen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
Vorrangig im Arbeitsfeld Jugendgerichtshilfe, aber inzwischen auch in anderen Arbeitsfeldern wird mit Sozialer Gruppenarbeit gearbeitet.
Hier geht es darum, gemeinsam mit einer Gruppe junger Menschen bestimmte Handlungs- und Einstellungsformen (z.B. Gewalthandlungen) zu reflektieren und neue, positivere Handlungsstrategien einzuüben.
Die Angebote der Jugendgerichtshilfe ergänzen die Angebote der Straffälligenhilfe.