
Die Diakonie Sachsen setzt sich aktiv für die Wahrung der demokratischen Grundrechte ein. Dazu gehört auch das freie, gleiche und geheime Wahlrecht für hochaltrige Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen. Viele Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind aufgrund von Mobilitätseinschränkungen oder anderen Gründen auf die Briefwahl angewiesen. Sie ist daher ein wichtiges Element.
Die Verantwortung für die Unterstützung bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen und die Durchführung der Wahl liegt bei den Betreuerinnen und Betreuern, den Bevollmächtigten oder den Angehörigen der Bewohnerinnen und Bewohner. Das Pflege- und Betreuungspersonal der Einrichtungen nimmt hierbei keine unterstützende Rolle ein. So wird sichergestellt, dass keine Beeinflussung stattfindet und das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt, wenn die Unterstützung bei der Briefwahl im Einzelzimmer erfolgt. Alternativ kann auch ein dafür geeigneter, separater Raum genutzt werden. Auf diese Weise bleibt die Entscheidung, wem die Stimme gegeben wird, allein den Wählerinnen und Wählern überlassen.
Jede Stimme zählt, auch in Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Informieren Sie sich, wie Sie Menschen dabei unterstützen können, ihr Wahlrecht wahrzunehmen.
Nützliche Links:
Bundestags·wahl in Leichter Sprache | tagesschau.de
Informationen zum Wahlrecht