Vor der abschließenden Beratung und Abstimmung über die Reform der Grundsicherung im Bundestag warnt die Diakonie Sachsen vor sozialen Härten. Das Parlament entscheidet am Donnerstag über die von der Bundesregierung geplante Neuregelung. Leistungskürzungen dürften jedoch nicht Kinder treffen, psychisch kranke Menschen destabilisieren oder Wohnungslosigkeit begünstigen, sagt Dietrich Bauer, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Sachsen.
„Es ist richtig, dass die Grundsicherung auf Integration in Arbeit ausgerichtet ist“, betont Bauer. „Damit das gelingt, müssen jedoch die Lebensrealitäten von Familien, Alleinerziehenden, Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen ernsthaft berücksichtigt werden.“
Kinder und Familien besonders betroffen
Für Familien und Alleinerziehende drohen erhebliche Belastungen. Die geplante frühere Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit bereits ab dem ersten Lebensjahr eines Kindes stehe im Widerspruch zu passenden Betreuungsangeboten und Care-Verpflichtungen. Der Anspruch auf bis zu 36 Monate Kinderbetreuung pro Elternteil müsse erhalten bleiben.
„Leistungskürzungen treffen nie nur Erwachsene, sondern immer auch Kinder“, sagt Christin Dörbeck, Referentin für Kinder- und Jugendhilfe der Diakonie Sachsen. „Sie verschärfen Kinderarmut und erhöhen das Risiko von Wohnungsverlusten bis hin zu Inobhutnahmen.“
Auch die Beratungsstellen der Schwangerschafts(konflikt)beratung berichten, dass finanzielle Unsicherheit und drohende Leistungskürzungen werdende Eltern und Familien mit kleinen Kindern stark unter Druck setzen. Dies könne auch die Entscheidung zum Austragen einer Schwangerschaft beeinflussen. Eltern im Leistungsbezug müsse eine verlässliche Gestaltung der frühen Elternschaft ermöglicht werden.
Sanktionen verschärfen soziale Notlagen
Große Sorge bereitet der Diakonie Sachsen die vorgesehene einheitliche Leistungsminderung von 30 Prozent bei Pflichtverletzungen. Sie betreffe stets die gesamte Bedarfsgemeinschaft und erhöhe mit der Abschaffung der bisher stufenweisen Minderung das Risiko existenzieller Notlagen deutlich.
„Für Menschen mit psychischen Erkrankungen können Sanktionen den Gesundheitszustand erheblich verschlechtern und die Integration in Arbeit behindern“, so Marko Hietzke, Referent für Arbeitsförderung und Erwerbslosenarbeit der Diakonie Sachsen. „Druck, der krank macht, verfehlt sein Ziel.“
Die Diakonie fordert daher eine klare Härtefallregelung, die Leistungsminderungen ausschließt, wenn Minderjährige im Haushalt leben oder psychische Erkrankungen eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes erwarten lassen.
Qualifizierung statt kurzfristiger Vermittlung
Die Diakonie Sachsen betont zudem die Bedeutung von Qualifizierung. „Ein wohlwollender Druck zur Arbeitsaufnahme kann nur dann wirken, wenn Menschen echte Chancen auf Weiterbildung und stabile Beschäftigung erhalten“, sagt Hietzke. Wer sich in einer abschlussbezogenen Weiterbildung befindet oder diese nachweislich aufnehmen wird, darf nicht durch einen starren Vermittlungsvorrang ausgebremst werden.
Grundsatz: Wohnung sichern
Auch Träger der Wohnungsnotfallhilfe warnen vor steigenden Risiken. Bereits heute reichten Leistungen häufig nicht aus, um tatsächliche Wohnkosten zu decken.
„Die Wohnung gehört zum unangreifbaren Existenzminimum“, sagt Rotraud Kießling, Referentin für Wohnungsnotfallhilfe der Diakonie Sachsen. „Wer durch Sanktionen seine Wohnung verliert, wird vom Arbeitsmarkt weiter entfernt statt integriert.“ Das erhöhe das Risiko behördlich verursachter Wohnungslosigkeit und sorge langfristig für höhere Folgekosten.
Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken
Die Diakonie Sachsen warnt zudem vor einer weiteren Spaltung der Gesellschaft. Die Debatte dürfe nicht zur Abwertung von Menschen beitragen, die ohnehin am Rand stehen.
„Als Diakonie sind wir die Stimme derjenigen, die selbst kaum Gehör finden“, sagt Dietrich Bauer. „Unsere Gesellschaft braucht Zusammenhalt statt Stigmatisierung.“
Die Diakonie Sachsen appelliert an Bundesregierung sowie Bundes- und Landespolitik, die Reform im weiteren Gesetzgebungsverfahren praxisnah weiterzuentwickeln und existenzielle Notlagen zu verhindern. Ziel müsse es sein, Teilhabechancen zu sichern.
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