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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Sonderarbeitskreis Vereinbarungen nach § 75 SGB XII für das Ambulant betreute Wohnen nach §§ 67 ff. SGB XII Einladung Für das Ambulant betreute Wohnen nach §§ 67 ff. SGB XII (AbW) finden die Verhandlungen mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen als überörtlichem Kostenträger zum Abschluss von Vereinbarungen nach § 75 SGB XII statt. Für diese Verhandlungen …
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