
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Sonderarbeitskreis Vereinbarungen nach § 75 SGB XII für das Ambulant betreute Wohnen nach §§ 67 ff. SGB XII
27. Mai 2025 : 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Einladung
Für das Ambulant betreute Wohnen nach §§ 67 ff. SGB XII (AbW) finden die Verhandlungen mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen als überörtlichem Kostenträger zum Abschluss von Vereinbarungen nach § 75 SGB XII statt.
Für diese Verhandlungen müssen fundierte Verhandlungsunterlagen zur Aufforderung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen auf Grundlage der geltenden Regelungen des SGB XII und des geltenden Rahmenvertrags SGB XII für den Freistaat Sachsen erarbeitet werden.
Der Rahmenvertrag nach § 80 Abs.1 SGB XII für den Freistaat Sachsen ist seit 01.09.2024 in Kraft. Bestandteil des Rahmenvertrags ist in Anlage 1 der Leistungstyp „Ambulant betreutes Wohnen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ nach §§ 67 ff. SGB XII. Die Leistungsbewilligung für das AbW nach §§ 67 ff. SGB XII erfolgt durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe.
Leider gibt es jedoch aktuell noch keine durch die Kommission SGB XII beschlossenen Verhandlungsunterlagen für das AbW nach §§ 67 ff. SGB XII, mit denen der KSV Sachsen kurz- und mittelfristig zum Abschluss neuer Vereinbarungen aufgefordert werden kann.
Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen soll der Sonderarbeitskreis dazu dienen aktuell zu informieren, den Austausch unter den Trägern zu fördern sowie Vergleichbarkeit und abgestimmte Positionierungen zu ermöglichen.
Rotraud Kießling (Referentin Schuldnerberatung, Straffälligenhilfe, Wohnungsnotfallhilfe),
Gudrun Braun (Referentin Sozialrecht)
Kai Kroker (Referent Betriebswirtschaft/Entgelte) laden dazu ein und führen durch den Tag.
Zielgruppe
Eingeladen sind Geschäftsführende, Verwaltungsleitende, die zuständigen Mitarbeitenden für die Verhandlungen sowie Leiterinnen und Leiter des Ambulant betreuten Wohnens nach §§ 67 ff. SGB XII.
Tagesordnung
Als Tagesordnung (einschließlich Rückfragen-/Austauschmöglichkeit zu jedem TOP) ist geplant:
TOP 1 Beginn/Begrüßung
TOP 2 Kommission nach § 80 SGB XII
– Ergebnis der Verhandlungen zum Rahmenvertrag (RV) nach § 80 Abs. 1 SGB XII
– Ergebnis Leistungstyp AbW § 67 SGB XII einschließlich Fragen zum Betreuungsschlüssel (1:14 sowie besonderen Zielgruppen mit Absenkung des Schlüssels), zur Wochenstundenarbeitszeit (39/40) und Wirkung bzw. Wirkungsmessung der Leistungen
– Information aus der AG Leistungstypen zum Glossar gemäß § 3 Abs. 1 RV
TOP 3 Austausch zum aktuellen Verhandlungsstand AbW nach §§ 67 ff. SGB XII für 2025
TOP 4 Bericht aus der AG „Kalkulation SGB XII“ der Kommission SGB XII
– aktueller Stand zu den Verhandlungsunterlagen (VU) für das AbW § 67 SGB XII
– zu weiteren Aufgaben der AG „Kalkulation SGB XII“
– Austausch zu Leistungsabrechnung und Abwesenheitsregelung nach § 18 Abs. 4 Satz 1 RV
– Informationen und Austausch zu ausstehenden Verhandlungsergebnissen in 2025 und zum Verhandlungsverfahren 2026
TOP 5 Schiedsstellenanrufung/Kommunikation mit dem Landesverband
TOP 6 Leistungsgewährung der örtlichen Träger der Sozialhilfe des AbW nach §§ 67 ff. SGB XII
– aktueller Stand zu den Verfahren der örtlichen SHT zum Zugang der Leistung
– Sozialmonitoring BAGFW beim BMAS – Ergebnis und Bewertung der 3. Liga-Abfrage
– Rundschreiben des SMS zum Zugang zu den Leistungen nach §§ 67-69 SGB XII
– Statistik AbW
TOP 7 Sonstiges/Verschiedenes
Anmeldung
Anmeldung bis 14. Mai 2025
