Pressemitteilungen vom 12.06.2026

Freedom Day: Diakonie Sachsen fordert Abschaffung von Ersatzfreiheitsstrafen beim Fahren ohne Fahrschein

Anlässlich des Freedom Day am 12. Juni spricht sich die Diakonie Sachsen für eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein aus. Der evangelische Wohlfahrtsverband unterstützt die Initiative des Bundesjustizministeriums, den Straftatbestand künftig als Ordnungswidrigkeit zu behandeln und fordert darüber hinaus die Abschaffung des § 265a Strafgesetzbuch („Erschleichung von Leistungen“).
„Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen trifft überwiegend Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen. Armut, Wohnungslosigkeit oder psychische Erkrankungen dürfen nicht durch strafrechtliche Sanktionen verschärft werden“, sagt Rotraud Kießling, Referentin für Schuldnerberatung, Straffälligenhilfe und Wohnungsnotfallhilfe der Diakonie Sachsen.

Ersatzfreiheitsstrafe abschaffen: Ersatzfreiheitsstrafen treffen vor allem Menschen in prekären Lebenslagen

Der Freedom Day macht auf Menschen aufmerksam, die wegen Fahrens ohne Fahrschein eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Durch die Zahlungen aus dem Freiheitsfonds können sie die JVA verlassen. Bundesweit werden jährlich rund 9.000 Menschen inhaftiert, weil sie öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein genutzt und die daraus resultierenden Geldstrafen nicht begleichen konnten.
Aus Sicht der Diakonie Sachsen wird mit dem Straftatbestand ein Verhalten kriminalisiert, das in erster Linie mit Armut und sozialer Benachteiligung zusammenhängt. Die Betroffenen verfügen häufig nicht über die finanziellen Mittel, um erhöhte Beförderungsentgelte oder Geldstrafen zu bezahlen. Die Folge ist die Umwandlung von Geldstrafen in Ersatzfreiheitsstrafen.

Strafrecht löst soziale Problemlagen nicht

„Das Strafrecht sollte als letztes Mittel staatlichen Handelns eingesetzt werden. Beim Fahren ohne Fahrschein steht der erhebliche Aufwand für Justiz und Strafvollzug aus unserer Sicht in keinem angemessenen Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen“, erklärt Dietrich Bauer, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Sachsen.

Entkriminalisierung bedeutet keine Folgenlosigkeit

Die Diakonie Sachsen verweist darauf, dass eine Entkriminalisierung keineswegs bedeuten würde, dass Regelverstöße folgenlos bleiben. Verkehrsbetriebe könnten weiterhin erhöhte Beförderungsentgelte geltend machen und ihre Forderungen auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen.
Zugleich würden Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzugsanstalten entlastet. Studien gehen davon aus, dass die strafrechtliche Verfolgung des Fahrens ohne Fahrschein bundesweit jährlich Kosten in Millionenhöhe verursacht und erhebliche personelle Ressourcen bindet.
„Wer öffentliche Verkehrsmittel ohne Fahrschein nutzt, verstößt gegen geltende Regeln. Die Frage ist jedoch, ob das Strafrecht hierfür das angemessene Mittel ist. Aus unserer Sicht ist das nicht der Fall“, so Bauer.
Die Diakonie Sachsen unterstützt deshalb die Initiative zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein und fordert die Abschaffung des Straftatbestandes der „Erschleichung von Leistungen“. Sozialen Problemlagen müsse mit Unterstützung und Beratung begegnet werden – nicht mit strafrechtlichen Sanktionen.


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