Förderung von Familienerholung

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Kerstin Großmann
Mitarbeiterin Fördermittel

Obere Bergstr. 1, 01445 Radebeul
Telefon 0351 83 15 198
Telefax 0351 83 15 3198
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Ein gemeinsamer Urlaub der Familie stärkt die Familiengemeinschaft und dient der Gesundheit aller Familienmitglieder.

Über die Diakonie Sachsen können Anträge für die Förderung von Familienerholung gestellt werden. Die Förderung muss vor Reiseantritt schriftlich beantragt werden. Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit ihren Kindern, die bestimmte Voraussetzungen, vor allem hinsichtlich des Familieneinkommens, erfüllen.
Der Antrag muss vor Urlaubsantritt bei einer Beratungsstelle oder der Geschäftsstelle der Diakonie Sachsen eingehen. Anträge gibt es bei allen KirchenBezirksSozialarbeitsstellen (KBS) sowie bei allen diakonischen Schwangerschafts- und Erziehungsberatungsstellen. Rechtsgrundlage der Bewilligung ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung finanzieller Zuwendungen für Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung im Freistaat Sachsen (RL Familienförderung).

Die Anträge und die damit verbundenen Förderrichtlinien von Freistaat Sachsen für das Jahr 2023 liegen jetzt vor.