Berufliche Bildung, Arbeit und Beschäftigung
Kontakt |
Michaela Bartel
Referentin Eingliederungshilfe
Obere Bergstr. 1, 01445 Radebeul
Telefon 0351 83 15 158
E-Mail michaela.bartel@diakonie-sachsen.de
Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen, die aufgrund der Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, erhalten in einer Werkstatt Leistungen der beruflichen Diagnostik (Eingangsverfahren) sowie berufliche Bildung und Qualifizierung in unterschiedlichen Berufsfeldern. Sie arbeiten unter arbeitsmarktnahen Bedingungen mit individueller Unterstützung in Arbeitsfeldern der Werkstatt und auf Außenarbeitsplätzen in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Damit erhalten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, am Arbeitsleben teilzuhaben, ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu entwickeln bzw. wiederzugewinnen.
Förder- und Betreuungsbereich unter dem verlängerten Dach der WfbM
An eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung ist oft eine Förder- und Betreuungsgruppe für Menschen angegliedert, die aufgrund des komplexen Unterstützungsbedarfs nicht, nicht mehr oder noch nicht wieder in einer Werkstatt arbeiten können.
Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe bieten in vielen Branchen wie in Gastronomie, im Garten- und Landschaftsbau, in der Industrieproduktion oder im Facility Management Dienstleistungen an. Sie sind kleine und mittelständische Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie bieten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, zahlen den Mindestlohn und beschäftigen dauerhaft einen Anteil von 25 bis 50 % von Menschen mit Behinderungen i.S. des Schwerbehindertenrechts.
Zuverdienstangebote
Der Zuverdienst ist für Menschen mit Behinderung eine niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeit. Dort beschäftigte Menschen beziehen ihren Lebensunterhalt primär aus anderen Quellen (häufig Transferleistungen wie Erwerbsunfähigkeitsrente oder Grundsicherung). Durch die niedrigschwellige Tätigkeit wird ein (meist geringer) „Zuverdienst“ zu diesen Leistungen ermöglicht. Zuverdienstangebote bieten angepasste Arbeitszeiten - auch unter drei Stunden täglich -, individuelle Arbeitsanforderungen, Rücksichtnahme auf Leistungsschwankungen und Krankheitsausfälle, (wenn möglich) keine zeitliche Beschränkung der Beschäftigungsdauer und keinen Druck.
Dieses Angebot wird durch das Berufsbildungswerk ergänzt.