09.02.2022

Raus aus dem Pandemie-Blues – jetzt Antrag auf Familienerholung stellen!

Nach wie vor hat die Pandemie die Familien fest im Griff.  Alle sind müde und erschöpft - ein paar unbeschwerte Urlaubstage täten also gut. Gerade denjenigen, die sich Urlaub nicht leisten können oder es zur Zeit nicht mehr können. Weil vor allem Alleinerziehenden, einkommensarmen oder kinderreichen Familien oder solchen mit behinderten oder pflegebedürftigen Kindern oft die finanziellen Mittel fehlen, ruft die Diakonie Sachsen Familien daher dazu auf, rechtzeitig vor Beginn der Winter-, Oster- , Sommerferien Anträge auf Familienerholung zu stellen. „Ein gemeinsamer Urlaub der Familie ist in diesen belastenden Zeit notwendig und dient der Gesundheit und Entspannung aller Familienmitglieder“, sagt die zuständige Referentin Claudia Gerwald.

Damit könnten noch mehr Familien mit kleinem Geldbeutel unterstützt werden, damit sie bis zu zwei Wochen die Koffer für eine Reise innerhalb Deutschlands packen könnten. Angebote hält der  Katalog "Urlaub mit der Familie" von der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung bereit, gefördert wird aber auch Familienurlaub in Ferienwohnungen oder auf dem Bauernhof.

Der Zuschuss beträgt 9 Euro pro Familienmitglied und Tag. Beim Einkommen werden folgende Grenzen angesetzt : Für alleinerziehende Personen gilt der doppelte Regelsatz plus Kinder, für Eltern mit ihren Kindern der eineinhalbfache Satz des Regelbedarfs als Grenze.  Damit verbessern sich die Einkommensgrenzen für die Familien gegenüber der alten Richtlinie und es kommen mehr Familien in den Genuss einer Förderung. Gefördert werden mindestens sechs bis maximal 14 Übernachtungen, wenn die Familie ihren Wohnsitz in Sachsen hat.

Nach wie vor aber gilt: Die Familien müssen in Vorleistung treten, dennoch muss die Förderung unbedingt vor Reiseantritt schriftlich beantragt werden. Wer jetzt also ganz kurzentschlossen noch die zweite Woche der Winterferien nutzen will, könnte auch das noch schaffen.

Der Antrag muss  vor Urlaubsantritt bei der Geschäftsstelle der Diakonie Sachsen eingehen (Eingang des Poststempels). Anträge gibt es bei allen KirchenBezirksSozialarbeitsstellen (KBS) sowie bei diakonischen Schwangerschafts- und Erziehungsberatungsstellen oder auch als Online-Formular

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=ksv_022&formtecid=2&areashortname=KSV

Weitere Informationen:  Mitarbeiterinnen des Referats Finanz- und Rechnungswesen / Fördermittel, Tel.: 0351/8315-198.