06.07.2022

Inklusive Arbeitsplätze durch öffentliche Auftragsvergabe stärken!

Diakonie Sachsen: Inklusive Arbeitsplätze durch öffentliche Auftragsvergabe stärken!

Novelliertes Vergaberecht könnte ein Meilenstein auf dem Weg zur einer vielfältigen und inklusiven Gesellschaft werden


„Endlich wird das sächsische Vergabegesetz neu geregelt – Firmen, die mit Steuergeldern finanzierte Aufträge der öffentlichen Hand erhalten, müssen künftig Umweltstandards wie auch soziale Standards einhalten. Das begrüßen wir sehr. Als Diakonie wollen wir aber auch daran erinnern, dass öffentliche Aufträge noch eine weitere starke soziale Wirkung entfalten können: Die Sicherung und den dringend notwendigen weiteren Ausbau von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung. Ein geändertes Vergaberecht kann hier mit einer entsprechenden Schwerpunktsetzung Großes leisten!“

Für Dietrich Bauer, Chef der Diakonie Sachsen, rückt damit das große gesellschaftliche Ziel, die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung oder mit anderen besonderen Unterstützungsbedarfen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern, in greifbare Nähe.

„Es wäre ein wichtiger Meilenstein, den die Legislative nicht verpassen sollte. Denn sowohl im Koalitionsvertrag der Sächsischen Landesregierung als auch im Sächsischen Aktionsplan, der bereits 2016 beschlossen wurde, war es erklärter Wille, Integrationsunterunternehmen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker zu berücksichtigen. Das ist bisher unterblieben und sollte jetzt bei der Neuformulierung des Vergabegesetzes ausdrücklich benannt werden!“

Bei der Teilhabe aller am ersten Arbeitsmarkt spielen aus Sicht der Diakonie Inklusionsfirmen eine entscheidende Rolle: „Hier wird Inklusion bereits gelebt. Menschen mit und ohne Behinderung  arbeiten dort gleichberechtigt Hand in Hand. Menschen mit Behinderungen können und wollen ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen, aber noch sind sie doppelt so häufig arbeitslos.

Ein Arbeitsmarkt, der seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird, verfolgt nicht nur betriebswirtschaftliche Interessen, sondern behält die Menschen im Auge. Inklusion ist das Fundament für eine funktionierende demokratische Gesellschaft und die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein Menschenrecht“, so Bauer abschließend.