15.11.2022
Bürgergeld im Bundesrat vorerst gestoppt: wir treten für Nachbesserungen ein
Zum 1. Januar 2023 soll die Grundsicherung in Deutschland mit dem sogenannten Bürgergeld grundlegend geändert werden. Das Vorhaben der Großen Koalition ist gestern im Bundesrat vorerst gescheitert und geht nun in den Vermittlungsausschuss.
„Der gestrige Ausgang bezüglich der Abstimmung zum Bürgergeld zeigt, dass der vorgelegte Entwurf gesellschaftlich noch nicht ausdiskutiert ist. Wir nehmen dies zur Kenntnis, warnen jedoch davor, Parteipolitik auf Kosten der Schwächsten in unserer Gesellschaft zu betreiben!“, so Sachsens Diakonie-Chef Dietrich Bauer.
Seit Jahren tritt die Diakonie für eine Erhöhung der Regelsätze für Leistungsbezieher*innen ein. Bauer fordert: „Der Regelsatz bzw. das nun geplante Bürgergeld müssen die Grundlage dafür sein, dass ein menschenwürdiges Leben, Teilhabe und Integration möglich werden. Auch das Bürgergeld müsste um mindestens 130 Euro monatlich angehoben und entsprechend der Preisentwicklung dynamisiert werden. Die Kosten für Energie müssen zudem in die Unterkunftskosten aufgenommen werden. Diese Notwendigkeit wird in der aktuellen Energiekrise besonders deutlich.“
Der Regelsatz, welcher das Existenzminimum sichern soll (SGB II und SGB XII), liegt mit derzeit 452 Euro weit unter der Armutsrisikogrenze von 1.251 Euro monatlich. Das geplante Bürgergeld in Höhe von 502 Euro nähert sich dieser Grenze nur geringfügig.
„Als Wohlfahrtsverband sind wir mit unseren vielfältigen Beratungs- und Hilfeangeboten nah dran an den Menschen und hören tagtäglich von ihrer Not. Wir sind dankbar, dass die sächsische Synode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens 1,2 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen freigegeben hat, die wir nun zielgenau einsetzen können“, ist Bauer dankbar.
Durch die Energiepreispauschale, welche im September über die Arbeitgeber an alle Beschäftigten ausgezahlt wurde und zu versteuern war, flossen der sächsischen Landeskirche zusätzliche Kirchensteuern in Höhe von 1,2 Mio. Euro zu. Die Landeskirche wird aus landeskirchlichen Mitteln einen Betrag in dieser Höhe zur Verfügung stellen, um durch die Energiepreiskrise besonders betroffene Menschen zu unterstützen. Sie folgt damit nach Beteiligung der zuständigen Gremien in der Landeskirche der Empfehlung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Mittel werden der Diakonie Sachsen für das Förderprogramm „#wärmewinter für Menschen in Not“ zur Verfügung gestellt. Aus diesem Programm werden sowohl individuelle finanzielle Hilfen für Familien und Einzelpersonen in Not gefördert als auch Anlaufpunkte, in denen Menschen in Not Unterstützung finden, wie Wärmestuben, Essensangebote, Beratungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe und weitere Angebote der Kirchenbezirkssozialarbeit. Auch Kirchgemeinden, die Mitglied im Diakonischen Werk sind und besondere Angebote für Menschen vor Ort planen, können eine Förderung beantragen.