30.11.2021
Kitas offen halten – Träger brauchen aber mehr Unterstützung!
„Kinder brauchen Kinder, gerade jetzt müssen Kinder „Kind sein dürfen“ - sie sollen lachen, spielen, experimentieren, gemeinsam miteinander lernen und leben in der Kita. Daher setzen wir uns dafür ein, dass unsere Kitas so lange wie möglich offen gehalten werden. Eine Notbetreuung sehen wir nur als ultima ratio. Unsere Kitas unternehmen trotz eingeschränktem Regelbetrieb dazu alles und ermöglichen vieles – aber sie brauchen auch mehr Unterstützung durch die Kommunen und das Land!“
Für Inga Blickwede, zuständige Referentin bei der Diakonie Sachsen, zählen dazu klare Regeln. Blickwede fordert zum einen, dass Kitakinder in Sachsen durchgängig auf das Corona-Virus getestet werden, um weitere Ausbrüche zu verhindern. „Die Teststrategien in den Kommunen müssen die Kita-Kinder ausdrücklich mit einbeziehen und verlässliche Maßnahmen mit den Trägern vereinbaren. Pool-Lolli-Tests lassen sich unproblematisch auch bei sehr jungen Kindern anwenden und gut für die ganze Gruppe zu organisieren“ sagt Blickwede.
Zusätzlich bieten die Träger für geimpfte und genesene Mitarbeitende regelmäßig Selbsttests an, um Infektionen beim Personal frühzeitig zu erkennen. “Wir wollen unbedingt verhindern, dass sich Mitarbeitende und Kinder untereinander anstecken!" Alle Mitarbeitenden seien dringend aufgefordert, sich impfen und boostern zu lassen. Dies in der Arbeitszeit zu ermöglichen, sei aufgrund der aktuell lange Wartezeiten mehr als notwendig Für die Beschäftigten in den Kitas gelte überdies seit dieser Woche wie andernorts auch die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz.
Im Moment liege der Personalausfall in den diakonischen Kindertageseinrichtungen schätzungweise bei 30-50 % . „Das ist insbesondere für den eingeschränkten Regelbetrieb eine bedenkliche Situation, die sich perspektivisch eher noch verschlechtern kann“, warnt Blickwede
„Das nächste ungelöste Problem sind die Elternbeiträge, die natürlich erstattet werden müssen, wenn die Betreuungszeiten verkürzt werden, weil eine ordnungsgemäße Betreuung nicht mehr möglich ist. Eine Erstattung der Elternbeiträge gibt es aber normalerweise nicht, da die Kosten der Einrichtung weiterlaufen und auch eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Erhebung der Elternbeiträge besteht. Die Kommunalen Beitragssatzungen sehen in der Regel auch keine Erstattungen wegen vorübergehender Betreuungsausfälle vor!“
Dass Eltern bei Einkürzung und Betreuungsausfall – Schadensersatzansprüche geltend machen, sei verständlich. "Die Gesundheitsämter ordnen kaum noch Quarantäne an, daher können Eltern offiziell auch keinen Verdienstausfall geltend machen. Für die Träger heißt das, dass sie bei großem Personalausfall immens unter Druck kommen, wenn Eltern Schadenersatzforderungen wegen Lohnausfall oder Kosten für private Kinderbetreuung geltend machen!“ Das aber könne nicht sein.
„Wir brauchen hier dringend die Klarstellung, dass das Offenbleiben-Können der Kitas eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung ist und Reglungen auf Landesebene dementsprechend ausgestaltet werden müssen. Es kann nicht sein, dass jeder einzelne Kita-Träger mit dieser Verantwortung alleine gelassen wird“, so Blickwede abschließend.