26.08.2021

Keine Zweiklassen-Behandlung von Flüchtlingen aus Afghanistan

... sichere Bleibeperspektive für alle!

„In Sachsen lebende Afghanen müssen in diesen Tagen in zweifacher Hinsicht Ängste ausstehen: Einerseits die Sorge um Angehörige in Afghanistan und andererseits die Unsicherheit ihrer eigenen Bleibeperspektive in Deutschland. Auf der anderen Seite kommen nun sogenannte Ortskräfte aus Afghanistan an, die das normale Asylverfahren nicht durchlaufen müssen. Das ist sehr zu begrüßen. Aber es gibt für alle afghanischen Flüchtlinge bis auf weiteres keine Rückkehrperspektive nach Afghanistan. Deshalb brauchen auch diejenigen, die schon länger in Sachsen leben, endlich eine sichere Bleibeperspektive“, fordert Dietrich Bauer, Chef der Diakonie Sachsen.

Wer seit Jahren nur eine  Aufenthaltserlaubnis auf Zeit hat und sich von einer Duldung light zur nächsten schleppt, hat weder die Möglichkeit zur Integrationsförderung, noch bekommt er eine Arbeitserlaubnis. Diese ist an die Beschaffung von Dokumenten wie eine legalisierte Geburtsurkunde gebunden, die derzeit überhaupt nicht möglich ist.  Auch regulär Geduldete, die in Ausbildung und Beruf sind, brauchen eine sichere Perspektive. Das wünschen sich auch Arbeitgeber, die genauso wie die Menschen, die sie ausgebildet haben oder gerne ausbilden würden, eine langfristige Perspektive brauchen. Daher sollten aus Diakoniesicht Beschäftigungen erlaubt werden und sowohl Duldungen gem. § 60b Aufenthaltsgesetz („Duldung light“) wie auch reguläre Duldungen durch eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25b Aufenthaltsgesetz ersetzt werden.  Dann würde auch die Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Zulassung zu Integrationskursen an eine „gute Bleibeperspektive“ zu binden, afghanische Flüchtlinge nicht länger außen vor lassen. Mit entsprechend positiven Folgen für die berufliche Integrationsfähigkeit und einem Ende der Abhängigkeit von Sozialleistungen.