17.06.2021

Jetzt Anträge auf Familienerholung stellen!

Nach diesen schlimmen Lockdown-Zeiten sollten ein paar unbeschwerte Urlaubstage mit der Familie drin sein – auch und gerade für diejenigen, die sich Urlaub nicht leisten können oder es zur Zeit nicht mehr können. Weil vor allem Alleinerziehenden, einkommensarmen oder kinderreichen Familien oder solchen mit behinderten oder pflegebedürftigen Kindern oft die finanziellen Mittel fehlen, ruft die Diakonie Sachsen Familien daher dazu auf, rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien Anträge auf Familienerholung zu stellen. „Ein gemeinsamer Urlaub der Familie ist nach dieser belastenden Zeit notwendig und dient der Gesundheit und Entspannung aller Familienmitglieder“, sagt die zuständige Referentin Claudia Gerwald.

Damit sich mehr bedürftige Familien in diesem Sommer erholen können, stockt das Sozialministerium seinen Zuschuss für Erholungsurlaub mit rund 200.000 Euro auf insgesamt 650.000 Euro auf. Damit könnten noch mehr Familien mit kleinem Geldbeutel unterstützt werden, damit sie bis zu zwei Wochen die Koffer für eine Reise innerhalb Deutschlands packen könnten. Angebote hält der  Katalog "Urlaub mit der Familie" von der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung bereit, gefördert wird aber auch Familienurlaub in Ferienwohnungen oder auf dem Bauernhof.

Der Zuschuss beträgt 9 Euro pro Familienmitglied und Tag.  Die Einkommensgrenzen orientieren sich an den Hartz IV-Sätzen: Für alleinerziehende Personen gilt der doppelte Regelsatz plus Kinder, für Eltern mit ihren Kindern der eineinhalbfache Satz des Regelbedarfs als Grenze.  Damit verbessern sich die Einkommensgrenzen für die Familien gegenüber der alten Richtlinie und es kommen mehr Familien in den Genuss einer Förderung. Gefördert werden sieben bis maximal 14 Übernachtungen, wenn die Familie ihren Wohnsitz in Sachsen hat.

Nach wie vor aber gilt: Die Familien müssen in Vorleistung treten, dennoch muss die Förderung unbedingt vor Reiseantritt schriftlich beantragt werden.

Der Antrag muss  also vor Urlaubsantritt bei der Geschäftsstelle der Diakonie Sachsen eingehen (Poststempel). Anträge gibt es bei allen KirchenBezirksSozialarbeitsstellen (KBS) sowie bei diakonischen Schwangerschafts- und Erziehungsberatungsstellen. Und hier geht es zum Online-Formular.

Weitere Informationen:  Kerstin Großmann, Tel.: 0351/8315-198.