14.01.2021
Bitter und extrem schwierig: Lage wohnungsloser Menschen
„Die Lage wohnungsloser Menschen ist in der zweiten Welle der Pandemie und aufgrund des kalten Wetters extrem bitter und schwierig. Die Corona-Schutzbestimmungen treffen das gesamte Hilfesystem der Wohnungsnotfallhilfen ins Mark – und damit die darin unterstützten Menschen besonders hart. So sind niedrigschwellige Versorgungseinrichtungen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen wie Nachtcafés, Tagesaufenthalte, Tagesstätten, Cafes und Mittagstische usw. aufgrund geltender Hygieneschutzbestimmungen und Abstandsregelungen sehr beschränkt, wenn keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Selbst bloße Aufwärmräume können nicht mehr vollumfänglich genutzt werden oder fehlen mancherorts ganz!“ Rotraud Kießling, zuständige Referentin bei der Diakonie Sachsen, sagt das sei aber bloß die eine Seite der schwarzen Medaille. „Da das Betreten von allen öffentlichen Einrichtungen nur mit telefonischer Voranmeldung möglich ist, dringen Wohnungslose ohne Internet und Telefon kaum noch zu Beratungen und Terminen in Ämtern und Behörden durch. Damit sind sie noch mehr als ohnehin schon vom Sozialsystem abgeschnitten.“
Zudem drängten die sozialen Kontaktbeschränkungen diese Menschen noch weiter in die soziale Isolation, Vereinsamung und Ausgrenzung. „Die Wohnungsnotfallhilfe ist mehr gefragt denn je“, sagt Kießling. Sie nutzt die alljährliche Scheckübergabe durch die DNN zugunsten der diakonischen Wohnungsnotfallhilfe in Dresden dazu, auf die Situation der wohnungslosen Menschen sowie auf die Schwierigkeiten der diakonischen Wohnungsnotfallhilfe insgesamt hinzuweisen.
„Wir freuen uns über jeden, den die akute Situation dieser Menschen nicht kalt lässt, sondern sie wahrnimmt und mit seinem Engagement und Spenden helfen möchte. Dafür möchte ich ausdrücklich danken!“
Dringend und sofort notwendig sind weiterhin aus Sicht der diakonischen Wohnungsnotfallhilfe:
- Unbedingte Aufnahme wohnungsloser Menschen in die Prioritätenliste bei Impfungen - wenn möglich weit oben und vor allem auch ohne eigene Krankenversicherung.
- Eine schnelle Impfung auch der Mitarbeitenden im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe.
- Klare Anerkennung der Angebote nach §§ 67 ff. SGB XII, Einrichtungen und Dienste der Wohnungsnotfallhilfe als systemrelevant bzw. Einstufung als Teil der kritischen Infrastruktur vor Ort und gemäß der Liste zur Notbetreuung der CoronaSchVO – Mitarbeitende der Wohnungsnotfallhilfe sind ambulante Dienste der Sozialhilfe und erfüllen damit die erforderlichen Voraussetzungen für eine Notbetreuung ihrer Kinder. Fallen Kolleg*innen wegen mangelnder Kinderbetreuung aus, reduziert das die ohnehin nicht ausreichenden Angebote für die Menschen ohne Wohnung noch weiter.
- Testmöglichkeiten von Klientinnen und Klienten sind mehr als unterentwickelt und gehören auf- bzw. ausgebaut.
- Schutz vor Zwangsräumungen auch während des zweiten Lockdowns wieder einzuführen.
- Vereinfachte Einkommenssicherung einschließlich Mietschuldenübernahme als Darlehen durch Behörden.
- Erreichbarkeit von Behörden, insbesondere von Jobcentern und Sozialämtern herstellen.
Weitere Informationen: Rotraud Kießling, Tel.: 0351/8315-178; mobil 0176 15831510