04.06.2021

Armutsfolgen der Pandemie abmildern - Schuldnerberatung ausbauen

Verschuldung bedeutet Leid – Diakonie Sachsen warnt dringend vor Armutsfolgen der Pandemie

Statistische Erhebung zur Lebenslage/Bericht 2021 der Sozialen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Diakonie Sachsen

„Die Schuldnerberatung wird in Zukunft besonders wichtig sein, um die sozialen Folgen der Corona-Politik zu bewältigen. Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Trennung, Krankheit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse – das waren bisher die wesentlichen Gründe für Ver- und Überschuldung und die Unmöglichkeit, monatliche Fixkosten zu bezahlen. Jetzt kommen auch Menschen in die Schuldnerberatung, die es niemals für möglich gehalten hätten, in eine Verschuldungssituation zu geraten. Gleichzeitig mussten wir teilweise unser Beratungsangebot aufgrund unzureichender kommunaler Finanzierung zurückfahren. Das kann so nicht bleiben. So nachvollziehbar die Situation der Kommunen ist, so falsch ist es, bei diesen sozialen Leistungen zu kürzen. Ver- und Überschuldung bedeutet für die Betroffenen großes Leid. Sie brauchen Hilfe, Unterstützung und Begleitung!“ In der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 7.-11. Juni 2021 soll daher „Der Mensch hinter den Schulden“ genauer wahrgenommen werden.

Rotraud Kießling, zuständige Referentin bei der Diakonie Sachsen, warnt davor, Menschen mit Schulden allein zu lassen. „Das muss unbedingt vermieden werden. Viele Haushalte sind durch Kurzarbeit, Solo-Selbstständigkeit oder Jobverlust in eine massive Schieflage geraten. Wenn wir ihnen kein Beratungsangebot machen können oder sie monatelang auf Beratung warten müssen, führt dies persönlich und gesellschaftlich in noch größere Schwierigkeiten!“

Die jetzt vorgelegte  Statistik der Diakonie Sachsen zur Erhebung der Lebenslagen für das Jahr 2020 weise einen Rückgang der Beratungskapazitäten der diakonischen Schuldnerberatungsstellen bei gleichzeitig steigender Nachfrage aus. Das zeige, dass zusätzliche gemeinnützige soziale Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen nötig seien, vor allem im ländlichen Raum. Um der Nachfrage an SB gerecht zur werden, wäre eine Verdoppelung der Mitarbeitendenkapazität erforderlich. „Ein nicht ausreichendes Netz von Schuldnerberatungsstellen, das nicht auskömmlich finanziert ist, kommt den Kommunen am Ende teurer zu stehen. Jeder Verschuldete, dem nicht gut geholfen werden kann, droht eine zusätzliche Belastung für die Kommunen bei der Sozialhilfe zu werden!“, so Kießling weiter. Gerade Menschen, die keinerlei Erfahrung mit Gläubigerschreiben, Inkassounternehmen und gerichtliche Schreiben haben, brauchen dringend Beraterinnen und Berater, die ihnen erklären, Mut machen, Perspektiven aufzeigen und Lösungen entwickeln.

Die Diakonie Sachsen unterstützt daher nachdrücklich die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände, insbesondere:

  • Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung gesetzlich absichern,
  • die Schuldnerberatung bedarfsgerecht ausbauen und die Finanzierung sichern,
  • Wohnraum bei überschuldeten Menschen sichern
  • Kinder existenzsichernd finanziell absichern
  • Negativmerkmale bei Auskunftsdateien schneller löschen

Hintergrund: Seit knapp 30 Jahren bieten die 19 Schuldnerberatungsstellen der Diakonie Sachsen soziale Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung (SB) und damit  individuelle Beratung für überschuldete und von Überschuldung bedrohte Menschen an.

Aufgrund eingeschränkte Finanzierungen bzw. Förderung ist die Anzahl der Mitarbeitenden von 36 im Vorjahr auf 32 gesunken und damit die Kapazität von 26,63 Vollzeitäquivalente VZÄ) auf 22,85 VZÄ. 

Nachdem im Jahr 2018 insgesamt 3.370 kontinuierliche Beratungsfälle statistisch erfasst wurden, sank die Zahl im Jahr 2019 auf 3.060. Für 2020 ist wieder ein Anstieg auf 3.515 zu verzeichnen. Von diesen Zahlen nicht erfasst, sind alle Personen und Familien, welche aufgrund fehlender Terminmöglichkeiten keine Beratung erhalten konnten oder sich nur kurz telefonisch oder per Mail informierten. Allein die Wartezeiten von teils mehreren Wochen bzw. Monaten auf einen Beratungstermin verdeutlichen die schwierige Lage der SB.

Den größten Anteil Beratener nahmen SGB-II-Leistungsberechtigte („Hartz IV“) mit 36 % ein. Daran lässt sich erkennen, dass dieser Transferbezug am ehesten zu einer finanziell prekären Lebenslage führt. Das soziokulturelle Existenzminimum konnte durch die SGB-II-Leistung oft nicht gesichert werden, obwohl sie dies tun sollte. Mit 33 % der Fälle folgten ver- bzw. überschuldete Personen mit Lohn, Gehalt oder Einkommen aus Selbstständigkeit. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind nach wie vor ein wesentlicher Grund für eine Überschuldung:

Den statistischen Bericht 2021 der Sozialen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Diakonie Sachsen finden Sie hier.

Weitere Informationen: Rotraud Kießling, Tel.: 0351/8315-178