20.10.2020
Wohnungslose Menschen sind jetzt in besonders schwieriger Situation!
„Die Corona-Krise verschärft die ohnehin prekäre Lage wohnungsloser Menschen noch einmal dramatisch. Die Grundversorgung der Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, muss mit Aufenthaltsmöglichkeiten während des Tages, Mahlzeiten, Kleidung, sanitären Anlagen, Händehygiene und medizinischer Versorgung dringend abgesichert werden. Die Mitarbeitenden der Wohnungsnotfallhilfe sind hier sehr in Sorge, wenn es aufgrund steigender Infektionszahlen wieder zu weiteren Einschränkungen ihrer Angebote kommen sollte. Dazu sollten Menschen in ordnungsrechtlichen Unterkünften der Kommunen, in stationären Einrichtungen und anderen Unterkunftsangeboten freier Träger der Wohnungsnotfallhilfe sowie den Mitarbeitenden dieser Dienste und Einrichtungen regelmäßige COVID-19-Testungen ermöglicht werden, um die Infektionsrisiken in diesen Gemeinschaftseinrichtungen zu verringern. Und Zwangsräumungen sind in der gegenwärtigen Krise gar nicht verantwortbar“, sagt Rotraud Kießling, anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Lebenslagenberichtes der diakonischen Wohnungsnotfallhilfe. Der Zeitraum dieses Berichtes erstreckt sich über das Jahr 2019 und bildet die Situation aller Menschen in Wohnungsnot ab, die in der Diakonie beraten wurden.
„Wer keine eigene Wohnung hat, keinen Mietvertrag besitzt, sich täglich um eine Schlafmöglichkeit kümmern muss, um sich vor Kälte und Gefahren zu schützen, hat einen Rechtsanspruch auf Hilfe. Auch wenn die Wohnung durch Räumungsklage, durch Kündigung oder Auszug von Partnern oder Kindern gefährdet ist, müssen von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen nach dem Gesetz (Sozialgesetzbuch XII) Hilfe bekommen“, so Kießling weiter. Doch diese Hilfen kommen oft zu spät oder stehen nicht in einem angemessen schnellen Zeitraum zur Verfügung.
So erhielten im Jahr 2019 3.076 Personen Hilfe und Unterstützung in den Kontakt- und Beratungsstellen sowie im Ambulant Betreuten Wohnen der diakonischen Wohnungsnotfallhilfe. Die Hilfe reichte von sofortiger Unterstützung in einer akuten Krisensituation bis hin zum Einrichten einer Postadresse. Die kontinuierlichen Beratungen überwogen gegenüber den Kurzberatungen. Weiterführende Angebote wie z. B. für junge erwachsene Wohnungslose oder für psychisch kranke Menschen fehlen oftmals und insgesamt ist der Zugang zu Wohnraum für einkommensarme Menschen und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ganz besonders erschwert.
Besonders schwer wiegt auch die Betroffenheit von Familien. So waren 673 Kinder mitbetroffen - eine tatsächliche Zwangsräumung kann für sie bedeuten, dass sie von den Eltern getrennt untergebracht werden.
Mehr als die Hälfte aller Klientinnen und Klienten war wohnungslos, also ohne ein vertraglich geregeltes Mietverhältnis, 15 Prozent lebten ganz auf der Straße. Am stärksten betroffen waren Menschen zwischen 25 und 55, die größte Gruppe mit einem Anteil von 28 Prozent war 25 bis unter 35 Jahre alt.
„In Sachsen sind lediglich 5 Prozent der Bevölkerung 18 bis unter 25 Jahre alt. In der Wohnungsnotfallhilfe machen sie aber fast den dreifachen Anteil aus, nämlich 13 Prozent. Es ist ein äußerst alarmierendes Zeichen, wenn sich junge Menschen bereits bei Eintritt der Volljährigkeit in solch großen Schwierigkeiten befinden und keinen Ausweg mehr sehen“, kommentiert Kießling die Zahlen.
Dennoch konnten viele Beratungskontakte mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden, wenn beispielsweise der Lebensunterhalt gesichert oder eine Wohnung bezogen wurde.
Die diakonische Wohnungsnotfallhilfe erwartet von der Regierung daher vorrangig folgende Maßnahmen:
- Sicherung professioneller präventiver Hilfeangebote zum Wohnraumerhalt
- Anpassung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft im SGB II an die Realität („schlüssiges Konzept“)
- Verhinderung von Zwangsräumungen durch Mietschuldenübernahme
- Schaffung von Zugängen zu Wohnraum für wohnungslose Menschen
- Umsetzung des Sozialen Wohnungsbaus mit Belegungsrechtsbindungen
- Ermöglichung des zeitnahen Zugangs von Menschen in Wohnungsnot zur Wohnungsnotfallhilfe
- Sicherung der Medizinischen Versorgung von Menschen in Wohnungsnot innerhalb des Regelsystems
- Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten zur Tagesstrukturierung
- Erstellung landesweiter und regionaler Wohnungsnotfallkonzepte
- Sicherung von stabilen Kooperationen der Jobcenter mit der regionalen Wohnungsnotfallhilfe
Hintergrund: Die Wohnungsnotfallhilfe Diakonie Sachsen bietet Hilfe für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in verschiedenen Formen auf Grundlage von §§ 67 ff. SGB XII an: Dazu gehören acht Fachberatungsstellen, aber auch sechs Tagesaufenthaltsstätten mit Möglichkeiten zur Tagesstrukturierung, Gelegenheit zum Wäschewaschen, Trocknen, zur Körperpflege oder auch zur Zubereitung von warmen Mahlzeiten. Darüber hinaus bieten Einrichtungen Übernachtungs- und Wohnmöglichkeiten oder betreutes Wohnen sowie Straßensozialarbeit an. Die aktuelle Lebenslagenerhebung finden Sie hier.
Weitere Informationen: Rotraud Kießling, Tel.: 0351/8315-178, rotraud.kiessling(at)diakonie-sachsen.de