26.02.2020
Urteil ist ein wichtiges Signal zur Selbstvorsorge!
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Weg dafür geebnet, Beihilfe zur Selbsttötung straffrei zu stellen. Für viele todkranke Menschen und ihr ärztliches Fachpersonal ist das eine gute Nachricht. Denn selbstbestimmt zu leben und zuletzt auch zu sterben, ist ein mehr als verständlicher Wunsch. Am Lebensende darauf zu bestehen, das Leiden als gottgegeben zu akzeptieren, ist anmaßend und unbarmherzig.
„Aber: Jeder Fall ist ein Einzelfall. Die Straffreiheit darf nicht dazu führen, dass auf alte oder sterbenskranke Menschen sozialer Druck ausgeübt wird, das eigene Leben aktiv zu beenden.“ Diakonie-Chef Dietrich Bauer sieht hier die Gefahr, dass im Zuge des demographischen Wandels und der Zunahme alter und sterbender Menschen aus ökonomischen Gründen hospizliche und palliative Betreuung abgekürzt werden könnten. „Diese im Grund noch neuen Formen der Betreuung ermöglichen in vielen Fällen Lebensqualität bis zuletzt. Das kostet Geld – aber das Recht auf diese wichtigen Hilfen darf niemals infrage gestellt werden. Ein Geländer zum Schutz vor dieser schiefen Ebene wäre wünschenswert!“
Bauer rät abschließend: „Jeder Mensch sollte daher mit einer Patientenverfügung vorsorgen und darin sehr ausführlich darlegen, wie er sich sein Lebensende vorstellt.“