15.10.2020
Der Bedarf ist riesig: Angebote der Schuldnerberatung müssten verdoppelt werden
Diakonie Sachsen legt Bericht 2020 zur diakonischen Lebenslagenerhebung der Schuldner- und Insolvenzberatung vor
„Seit Jahren weisen wir daraufhin: Nur 15 Prozent der überschuldeten Haushalte in Sachsen haben Zugang zur kostenfreien, sozialen Schuldnerberatung. Jetzt, wo sich die wirtschaftliche Lebenslage vieler Menschen durch die Corona-Pandemie noch einmal dramatisch und nachhaltig verschlechtert hat, ist dieser Missstand besonders bedrohlich, weil Bedarf und Beratungsmöglichkeiten noch weiter auseinandergehen!“
Rotraud Kießling, zuständige Referatsleiterin bei der Diakonie Sachsen blickt deshalb sehr besorgt in die Zukunft. „Überschuldung ist eine Lebenskrise, die keinen Aufschub duldet. Wenn eine Befreiung aus eigener Kraft nicht mehr möglich ist, bedeutet das Verzweiflung und soziale Isolation. Da geht es nicht nur um die Klärung der finanziellen Dinge und das Existenzminimum, sondern auch um psychosoziale Unterstützung. Doch die Wartezeiten für eine Beratung sind viel zu lange, weil die Kapazitäten bei weitem nicht ausreichen!“
Eine gemeinsam mit der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege erarbeitete Modellrechnung weist akribisch nach, dass ein bedarfsgerechter Ausbau der Schuldnerberatung eine glatte Verdopplung des Beratungsangebots bedeuten würde. „Das Recht auf Beratung für alle ver- und überschuldeten Menschen einlösbar zu sichern, wäre gerade in Pandemiezeiten zum Erhalt des sozialen Friedens sehr wichtig“, ist Kießling überzeugt.
Die 18 Schuldnerberatungsstellen der Diakonie Sachsen bieten seit mehr als 25 Jahren individuelle Beratung für überschuldete und von Überschuldung bedrohte Menschen an und haben 2019 kontinuierlich 3.060 Fälle betreut. Damit ist die Gesamtzahl der Beratenen im Vergleich zum Vorjahr (3.370 kontinuierliche Fälle) gesunken. „Das ist kein Widerspruch zu den steigenden Bedarfen, sondern hat damit zu tun, dass die Fälle immer komplexer werden und mehr Zeit bei gleichbleibender Kapazität brauchen“, erklärt Kießling. Die Lebenslagenerhebung der Diakonie weist auch für 2019 wieder aus, dass SGB-II-Leistungsberechtigte („Hartz IV“) mit 38 % den größten Anteil der Beratenen ausmachen. „Daran lässt sich erkennen, dass dieser Transferbezug am ehesten zu einer finanziell prekären Lebenslage führt und das soziokulturelle Existenzminimum bei weitem damit nicht gesichert werden kann, obwohl es dies tun sollte. Nicht nur besondere Anschaffungen sind im Regelsatz nicht berücksichtigt, sondern auch die Höhe der Energiekosten oder die Unterhaltung eines Autos - was in ländlichen Gegenden im Zusammenhang mit Arbeitsvermittlung sehr oft eine wichtige Voraussetzung ist!“ Nach den Erkenntnissen der Diakonie besitzen die meisten Beratenen kein Vermögen und keine finanziellen Rücklagen. „Aus diesem Grund besteht auch keinerlei finanzieller Spielraum, wenn beispielsweise die Waschmaschine, der Kühlschrank oder die Brille defekt sind und ersetzt werden müssen. Aufgenommene Darlehen und Kredite führen zu Rückzahlungsverpflichtungen, die damit bei Banken, aber auch beim Jobcenter oder Sozialamt bestehen“, so Kießling.
Insolvenzberatung
Die Fallzahlen haben sich – seit Novellierung der Förderrichtlinie Insolvenzberatung zum 1. Januar 2011 – auf um die 600 Fälle eingepegelt. Ursache dafür sind festgeschriebene Fördermittel, die eine Erweiterung der Kapazität gemäß des Bedarfs auch hier seither nicht zulassen.
Dennoch lassen sich auf diesem Gebiet Fortschritte vermelden: Das Restschuldbefreiungsverfahren soll nun auf drei Jahre verkürzt werden und damit den wirtschaftlichen Neuanfang der überschuldeten Menschen im Fokus haben. „Wir hoffen, dass diese Verfahrensverkürzung für private Schuldner auch über das Jahr 2025 hinaus Bestand hat. Der häufig zu hörende Gedanke, Schuldner würden eine schnellere Restschuldbefreiung missbrauchen, ist durch keinerlei Erfahrung gedeckt! Ganz im Gegenteil: Den meisten Menschen gelingt ein guter wirtschaftlicher Neuanfang“, so Kießling abschließend.
Weitere Informationen: Rotraud Kießlng, Tel.: 0351/8315-178.
Den Lebenslagenbericht 2020 der diakonischen Schuldner- und Insolvenzberatung finden Sie hier.
„Modellrechnung zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Sachsen 2020“.