17.01.2019

Menschen wollen arbeiten!

Diakonie Sachsen begrüßt Teilhabechancengesetz

„Eine Abfrage unter unseren diakonischen Trägern der Arbeitsförderung und Qualifizierung hat ergeben:  Fast 100 Menschen, die vorher in einer Maßnahme des Jobcenters dort beschäftigt waren, haben nach dem Ende der Maßnahme dort im Ehrenamt weiter gearbeitet. Das zeigt doch: Menschen wollen arbeiten! Und dazu bedarf es unserer Erfahrung nach keiner Sanktionen, sondern Arbeitsangeboten, die den Möglichkeiten der arbeitslosen Menschen entsprechen!“
Hans-Jürgen Meurer Referent für Arbeitsförderung und Erwerbslosenarbeit bei der Diakonie Sachsen freut sich daher darüber, dass mit dem seit Januar 2019 geltendem Teilhabechancengesetz die Bundesregierung die bisher verfolgte Linie des Forderns und Sanktionierens verlässt und langzeitarbeitslose Menschen über einen längeren Zeitraum mit Lohnkostenzuschüssen, Weiterbildung und Begleitung fördert.  Das Förderinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" soll Menschen, die seit langem auf Hartz-IV angewiesen sind, durch eine bis zu fünf Jahren geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeit echte Chancen auf dem Arbeitsmarkt geben. Zusätzlich sollen sie begleitet und qualifiziert werden. "Das ist eine wichtige Verbesserung im Vergleich zu den bisherigen Förderprogrammen", betont Meurer.
Außerdem werde erstmalig der von der Diakonie seit langem geforderte sogenannte Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) gesetzlich geregelt. PAT bedeutet, dass auch die passiven Leistungen wie Regelsatz und Kosten der Unterkunft zur Finanzierung von Arbeit herangezogen werden können.
Die bisherige Praxis, in prekäre Beschäftigung, oft in Teilzeit und/oder mit Befristung zu vermitteln, barg für die Betroffenen immer das hohe Risiko, wieder gekündigt zu werden. Die damit verbundene Erfahrung des wiederholten Scheiterns und die Gefahr der Verschuldung durch verspätete Zahlungen beim Übergang Arbeitslosigkeit – Arbeit – Arbeitslosigkeit waren hochproblematisch. 
Als einen großen Schritt in die richtige Richtung wertet auch Diakonie-Chef Dietrich Bauer das neue Gesetz. „Ich danke allen, die sich jahrelang unermüdlich dafür eingesetzt haben. Ziel ist ein inklusiver Arbeitsmarkt, in dem jeder entsprechend seiner Fähigkeiten arbeiten kann. Mit dem Teilhabechancengesetz hat die Bundesregierung dazu die Tür geöffnet. Jetzt heißt es die Chance auch zu nutzen“, appelliert Bauer an Unternehmen aber auch an die eigenen diakonischen Träger und Einrichtungen.

Weitere Informationen: Hans-Jürgen Meurer, Tel.: 0351/8315-172.