13.06.2019

Geordnetes Rückkehr-Gesetz ist erschreckend

Dietrich Bauer, Chef der Diakonie Sachsen, bittet die Bundesratsmitglieder vor ihrer Zustimmung dringend das „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ noch einmal auf Stichhaltigkeit hin zu überprüfen. „Das Gesetz beinhaltet erhebliche Verschlechterungen für Schutzsuchende und wird damit begründet, dass viele abgelehnte Flüchtlinge Deutschland verlassen müssten, das aber nicht tun. Wer sich die Zahlen des Ausländerzentralregisters (AZR) anschaut, stellt schnell fest, dass die dort genannte Zahl von 236 000 Ausreisepflichtigen mit zahlreichen Ungereimtheiten behaftet ist. Schon gar nicht können diese Zahlen einen Notstand begründen, der die vorhandenen 500 Abschiebhaftplätze für ungenügend hält, und daher Haftplätze in Strafhaftanstalten für Ausreisepflichtige vorsieht!“
Als Beispiel nennt Bauer, dass nur die Hälfte der dort gelisteten Menschen überhaupt einen Asylantrag gestellt habe: „Oft entsteht der Eindruck, ausreisepflichtige Personen seien vor allem abgelehnte Asylsuchende. Tatsächlich ist das nur bei der Hälfte der Fall. Überdies haben ca. zehn Prozent der als ausreisepflichtig gespeicherten Personen zugleich einen Eintrag, dass sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden. Beides schließt sich gegenseitig aus, da während des Asylverfahrens der Aufenthalt erlaubt ist und sie damit nicht ausreisepflichtig sein können!“
Auch der häufig vermittelte Eindruck, dass Abschiebungen in großem Stil scheiterten, weil Flüchtlinge nicht da sind, wenn die Polizei klingelt, sei falsch. „Zwei Drittel der im letzten Jahr geplanten 30 000 Abschiebungen sind schon im Vorfeld wieder storniert worden, tatsächlich gescheitert sind 7.500. Daraus wird geschlossen, diese Personen seien vorher untergetaucht. Deshalb müsse die Anordnung von Abschiebehaft erleichtert werden. Abschiebungen dürfen seit 2016 aber nicht mehr angekündigt werden.“ Auch sei nicht klar, wie viele dieser nicht angetroffenen Personen bereits ausgereist waren, da Ausreisen nicht statistisch erfasst würden.
„Die Diakonie sagt nicht, dass es nicht auch Personen gibt, die an ihrer Identitätsklärung nicht mitwirken und die vielleicht schwere Straftaten begangen haben. Diese gibt es und das öffentliche Interesse daran, ihren Aufenthalt zu beendigen, ist groß. Seit 2015 sind 6.000 Personen aufgrund von mind. zwei Jahren Freiheitsstrafen ausgewiesen worden – aber selbst da sagt das AZR nichts darüber aus, ob sie noch in Deutschland sind oder nicht!“
„Die jetzt geplanten Verschärfungen sind also weder nachvollziehbar noch zielführend. Durch die Ausweitung von Haftgründen und -plätzen wird unverhältnismäßig in das Recht auf körperliche Freiheit eingegriffen. Freiheitsentziehung aber darf nicht präventiv eingesetzt werden. Daneben sollen Menschen, die angeblich ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen, generell mit Ausbildungs- und Arbeitsverboten belegt werden, und sogar das Existenzminimum vorenthalten bekommen. Dabei ist es manchen Menschen unmöglich, an ihren Pass zu kommen. Sie von jeglicher Perspektive auszuschließen, ist mehr als verfehlt und treibt die Menschen regelrecht in die Illegalität und Kriminalität“, so Bauer.
Die Diakonie schlägt daher vor, zumindest Personen, deren Aufenthaltsgrund, zum Beispiel zum Zweck der Ausbildung, politisch anerkannt wird oder deren Aufenthalt aus rechtlichen Gründen nicht beendet werden kann, einen Aufenthaltstitel zu erteilen, der ihnen einen rechtmäßigen Aufenthalt erlaubt und die Ausreisepflicht beendet. Dies würde der Klarheit dienen und die Zahl derer, die im aufenthaltsrechtlichen Graubereich geduldet werden, reduzieren. „In den Blick ist auch zu nehmen, dass ein Viertel der geduldeten Personen minderjährig ist. Diese jungen Menschen brauchen eine Perspektive, die sie im Status der Duldung mit den verbundenen Teilhaberestriktionen aber nicht haben“, so Bauer weiter.
Das neue Gesetz erschwert auch die Arbeit von NGOs, da Informationen über Abschiebungen zum Dienstgeheimnis erklärt und deren Weitergabe unter Strafe gestellt werden soll. "Diese Organisationen und Einzelpersonen werden aus Angst vor Kriminalisierung ihre wichtige Rolle der Information von Migrantinnen und Migranten nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen können. Dabei verhilft oft erst ihre Arbeit den Betroffenen zur Durchsetzung ihrer Rechte. Das muss weiterhin unbeeinflusst wahrgenommen werden können. Alles andere wäre für unseren Rechtsstaat beschämend.", fordert Bauer abschließend.
Weitere Informationen: Kerstin Böttger, Tel.: 0351/8315-176.