05.11.2019
Ein Stück Würde und Existenzsicherung gibt es zurück
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sanktionspraxis
Nach fast 15 Jahren Sanktionspraxis und Sanktionen in Höhe von fast einer Million Sanktionen jährlich sowie Milliarden nicht gezahlter Existenzsicherungsleistungen wurde heute endlich das Sanktionsregime verfassungsgerichtlich beurteilt und in Teilen als nicht verfassungsmäßig bewertet. Ab sofort dürfen Leistungsempfängern maximal 30 Prozent der Unterstützung gestrichen werden.
„Die Diakonie Sachsen hat die mit den Sanktionen verfolgten Ziele von Beginn an als nicht geeignet und zumutbar für die Betroffenen – allen voran junge Menschen unter 25 Jahren und Kinder – bewertet. Wenn also heute das höchste deutsche Gericht endlich zu dem Schluss gekommen ist, dass die Sanktionen nicht mehr in der bisherigen Art und Weise verhängt werden dürfen, war das längst überfällig. Es gibt den betroffenen Menschen ein Stück ihrer Würde zurück und ist ein Schritt in die richtige Richtung,“ sagt Dietrich Bauer, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Sachsen.
„Die Erfahrung in den Beratungsstellen der Diakonie zeigen, dass Menschen eine verlässliche Existenzsicherung, Solidarität und nachhaltige Unterstützung brauchen. Die durch das Hartz-IV-System ohnehin bestehenden Härten mit Sanktionen, die selbst dieses Existenzminimum auf Null kürzen können, noch weiter zu verschärfen, ist aus Diakoniesicht ein gravierender Verstoß gegen die Menschenwürde. Wir wissen, welche katastrophale Folgen Sanktionen haben, weil Verschuldung, Verzweiflung und manchmal sogar Obdachlosigkeit die Folge sind. Vor allem gilt das für junge Menschen unter 25, die ja von den Sanktionen am härtesten betroffen sind. Wenn ein Sozialgesetz dazu führt, dass Menschen wohnungslos werden, kann das nicht verfassungskonform sein. Auch die hohe Zahl der Kinder, die unverschuldet Nachteile in Kauf nehmen müssen, weil ihre Eltern sanktioniert werden, konnte nicht länger hingenommen werden. Die Menschenwürde ist absolut, unverfügbar und keiner Abwägung zugänglich“, so Bauer abschließend.
Hintergrund: Derzeit können Hartz IV-Bezieher wegen wiederholter Pflichtverletzungen vom Jobcenter mit einer 30-, 60- oder gar 100-prozentigen Kürzung ihres Arbeitslosengeldes II sanktioniert werden. Nach den rechtlichen Bestimmungen müssen erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher jede zumutbare Arbeit annehmen oder andere Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt nutzen, sonst drohen Kürzungen der Regelleistung. Zu den Hauptleidtragenden der Hartz-IV-Gesetzgebung gehören Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren. Sie werden von den Jobcentern nämlich häufiger und (außer bei Meldeversäumnissen) auch schärfer sanktioniert als ältere Leistungsberechtigte. Schon bei der zweiten Pflichtverletzung müssen sie mit der schärfsten Sanktion rechnen: Das Jobcenter stoppt nicht bloß die Regelleistung, entzieht den Betroffenen also das Geld für ihren Lebensunterhalt, sondern übernimmt auch nicht mehr die Miet- und Heizkosten