31.01.2019
Ein Urlaub ist bei uns nicht drin?!
Anträge auf Familienerholung jetzt stellen!
Jedes Jahr wenigstens einmal zu verreisen, ist für viele Familien eine Selbstverständlichkeit.
Doch in Sachsen gibt es auch genügend Menschen, die sich diese Selbstverständlichkeit nicht leisten können. Vor allem Alleinerziehende, einkommensarme oder kinderreiche Familien oder solche mit behinderten oder pflegebedürftigen Kindern fehlen dazu oft die finanziellen Mittel.
Die Diakonie Sachsen ruft einkommensarme Familien daher dazu auf, rechtzeitig vor Beginn der Frühjahr- und Sommerferien Anträge auf Familienerholung zu stellen. „Ein gemeinsamer Urlaub der Familie stärkt die Familiengemeinschaft und dient der Gesundheit aller Familienmitglieder“, sagt die zuständige Referentin Claudia Gerwald. „Und endlich sind die seit über zehn Jahren geltenden Fördersätze von 7,50 Euro pro Tag und gefördertem Familienmitglied auf 9 Euro erhöht worden!“
Auch bei den Einkommensgrenzen hat sich mit der seit 1. Januar 2019 geltenden neuen Richtlinie Familienförderung einiges verändert: Sie orientieren sich jetzt an den Hartz IV-Sätzen: Für alleinerziehende Personen gilt der doppelte Regelsatz plus Kinder, für Eltern mit ihren Kindern der eineinhalbfache Satz des Regelbedarfs als Grenze. Damit verbessern sich die Einkommensgrenzen für die Familien gegenüber der alten Richtlinie und es kommen mehr Familien in den Genuss einer Förderung.
Nach wie vor aber gilt: Die Familien müssen in Vorleistung treten, dennoch muss die Förderung unbedingt vor Reiseantritt schriftlich beantragt werden.
Der Antrag muss vor Urlaubsantritt bei der Geschäftsstelle der Diakonie Sachsen eingehen (Poststempel). Anträge gibt es bei allen KirchenBezirksSozialarbeitsstellen (KBS) sowie bei diakonischen Schwangerschafts- und Erziehungsberatungsstellen.
Gefördert werden Familienurlaube in Deutschland, wenn die Familie ihren Wohnsitz in Sachsen hat, der Urlaubsaufenthalt mindestens 7 und maximal 14 Tage dauert. Jede Familie kann nur einmal im Jahr einen Antrag stellen.
Und hier geht es zum Online-Formular.
Weitere Informationen: Diakonie Sachsen, Kerstin Großmann, 0351/8315- 198, Anträge per Post bitte an Diakonie Sachsen, Obere Bergstr. 1, 01445 Radebeul