28.11.2019
Angehörigen-Entlastungsgesetz: Wir fordern Zustimmung im Bundesrat
Wenn sich morgen der Bundesrat mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz befasst, sollte Sachsen zustimmen. Dies ist der Wunsch der Diakonie Sachsen.
„Das Gesetz enthält viele unbedingt notwendige Verbesserungen für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und ihre Angehörigen sowie für Einrichtungen“, sagt Dietrich Bauer, Chef der Diakonie Sachsen.
„Wir begrüßen es sehr, dass unterhaltspflichtige Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen künftig keinen Beitrag mehr zu deren Eingliederungshilfeleistungen zahlen müssen. Besonders Menschen mit psychischen Erkrankungen, die Eingliederungshilfeleistungen in Anspruch nehmen, lehnen den Rückgriff auf das Einkommen der Eltern ab. Nun können sie die Leistungen gänzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern nutzen!“
Auch die Ausnahmeregelung für junge Erwachsene mit Behinderung in Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche ist ein großer Fortschritt, weil für sie damit auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres dann das gleiche Leistungserbringungsrecht (Grundpauschale, Maßnahmepauschale und Investitionsbetrag) gelten soll wie für Minderjährige. “Damit wäre sichergestellt, dass Jugendliche so lange dort wohnen bleiben können, wie es für ihre Entwicklung am besten ist. Und für die Einrichtungen bedeutet diese Regelung wesentlich weniger Bürokratie“, so Bauer.
Ebenso erfreulich ist die Klarstellung, dass junge Menschen mit Behinderung im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. „Dadurch bleiben den Betroffenen jahrelange Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten erspart.“
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes ist die dauerhafte Finanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Mit der geplanten Entfristung wäre die Zukunft der bundesweit über 500 Beratungsstellen gesichert.
„Gerade weil zum Jahreswechsel die nächste Umsetzungsphase des Bundesteilhabegesetzes beginnt und damit noch so viele Unsicherheiten verbunden sind, wäre das Entlastungsgesetz für viele Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen ein wichtiges Signal“, so Bauer abschließend.
Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz in seiner Sitzung am 7. November 2019 beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden. Wer heute Sozialhilfe bekommt, muss in vielen Fällen befürchten, dass das Sozialamt Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.