03.12.2018
Wahlrecht auch für Menschen mit Behinderungen!
Menschen, die Betreuung in allen Lebensbereichen brauchen, dürfen bereits in manchen Bundesländern wählen, sind aber nach wie vor noch von der Bundestagswahl und von der Europawahl ausgeschlossen. Das muss sich nach Ansicht der Diakone Sachsen ändern. "Unsere Erfahrung zeigt: Viele Menschen auch mit schwerer Behinderung interessieren sich sehr für Politik, wollen sich einbringen und selbstverständlich auch zur Wahl gehen. Obwohl sie viel für die Gesellschaft erbringen, sind sie immer noch von einem wichtigen Grundrecht ausgeschlossen. Das muss sich ändern,“ sagt Dietrich Bauer, Chef der Diakonie Sachsen, anlässlich des Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am heutigen 3. Dezember.
Es gäbe längst viele Methoden, um politische Inhalte auch Menschen mit Lernschwierigkeiten zugänglich zu machen: „Parteien veröffentlichen ihre Wahlprogramme zusätzlich in leichter Sprache, um auch Menschen mit Lernschwierigkeiten mit ihren Forderungen und Zielen zu erreichen. Zudem gibt es Nachrichtenprojekte in leichter Sprache für diese Zielgruppe, die barrierefrei über politische Inhalte informieren“, so Bauer weiter.
"Nach geltendem Recht gibt es schon jetzt die Möglichkeit, eine Wahlhelferin, einen Wahlhelfer mit ins Wahllokal zu nehmen. Nordrhein-Westfalen und Schleswig- Holstein haben die Wahlausschlüsse bereits abgeschafft", betont Bauer. Dass 81.000 Menschen mit Behinderung in Deutschland nicht wählen dürfen, stehe im Widerspruch zur Behindertenkonvention der Vereinten Nationen.
Die Diakonie Deutschland appelliert daher gemeinsam mit den Landesverbänden an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag verankerte Streichung der Wahlrechtsausschlüsse schnell umzusetzen. Dann könnten betreute Menschen mit Behinderung schon bei der Europawahl ihre Stimme abgeben.
Die Diakonie hat ihre Wünsche und Forderungen für ein soziales Europa in einer Charta zusammengestellt. Diese liegt auch in leichter Sprache vor: