25.07.2018

Unter der Hand: Zuständigkeiten für wohnungslose Menschen ändern sich einschneidend

Angebot an Plätzen im Ambulant betreuten Wohnen muss mindestens erhalten bleiben/Polizeiliche Unterbringung ist keine Alternative

Wohnungslose Menschen brauchen ein letztes soziales Netz, das sie auffängt, wenn sie diese besonders schwierige Lebenslage überwinden wollen. Sie haben daher Anspruch auf Beratung, Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) und soziale Begleitung gemäß Sozialgesetzbuch XII. Die Bewilligung des ABW lag bisher vollständig beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) und war im Sächsischen Ausführungsgesetz klar geregelt. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz ist jetzt ein Baustein dieses Leistungsspektrums in einen anderen Zuständigkeitsbereich gerutscht, der das gesamte Verfahren unnötig erschwert: „Ab dem Sommer sollen die Kommunen dafür zuständig sein, Ambulant Betreutes Wohnen für wohnungslose Menschen zu gewähren. Das klingt zunächst ganz harmlos, hat es aber in sich: Möglicherweise wird genau diese Hilfeleistung als unnötig erachtet – weil sie als zu teuer angesehen wird. Dann wird lediglich eine polizeiliche Unterbringung der betroffenen Personen angeordnet“, befürchtet Rotraud Kießling, zuständige Referentin bei der Diakonie Sachsen. Diese Art der Unterbringung wertet Kießling eher als eine „vertreibende Hilfe“: „Wenn es eine bedarfsgerechte Hilfe vor Ort nicht gibt, gehen die Betroffenen eher woanders hin oder bleiben ohne Hilfe. Die Kommune spart damit zunächst Kosten, die wohnungslosen Menschen werden aber zu Umherziehenden gemacht, die es ja „selber so wollen“. Der eigentliche Grund, das fehlende Hilfeangebot, bleibt unerwähnt.“

Kießling warnt daher nachdrücklich vor einer Beschränkung der Unterstützung auf eine ordnungsrechtliche Unterbringung in Notunterkünften ohne soziale Hilfen. „Das verfestigt nur die Armutslebenslage und verlängert die Obdachlosigkeit!“

Die Diakonie Sachsen appelliert an die ab jetzt zuständigen Kommunen, das bisher vom Kommunalen Sozialverband Sachsen als überörtlichem Träger der Sozialhilfe relativ gute und über ganz Sachsen verteilte Platzangebot nicht zu beschneiden. Allein die Diakonie bietet rund 550 ABW-Plätze für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, die bislang der KSV refinanziert hat. Auch muss es in den Kommunen daneben Beratungsstellen, Tagestreffs und Straßensozialarbeit geben – alles Hilfeleistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht.

„Was wir brauchen sind flächendeckende Wohnungsnotfallkonzepte und ineinandergreifende Hilfe- und Unterstützungsangebote! Die Zahlen wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen und Familien werden ja nicht sinken, sondern angesichts des dramatischen Mangels an bezahlbarem und zugänglichem Wohnraum weiter steigen,“ sagt Kießling. Maßstab bei allen Überlegungen sollte die gemeinsame Bekanntmachung von Sozial- und Innenministerium aus dem Jahr 2005 „Empfehlungen zur Unterstützung von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen“ bleiben.

Weitere Informationen: Rotraud Kießling, Tel.: 0351/8315-178.