07.09.2018

Zuschuss für Familienfreizeit- und –erholung für die Herbstferien beantragen!

Die Diakonie Sachsen ruft einkommensarme Familien dazu auf, rechtzeitig vor Beginn der Herbstferien oder auch später Anträge auf Familienerholung zu stellen. Noch seien die Zuschüsse für das laufende Kalenderjahr nicht ausgeschöpft.
„Ein gemeinsamer Urlaub der Familie stärkt die Familiengemeinschaft und dient der Gesundheit aller Familienmitglieder“, sagt die zuständige Referentin Claudia Gerwald. Die Förderung müsse allerdings vor Reiseantritt schriftlich beantragt werden. Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit ihren Kindern, die bestimmte Voraussetzungen, vor allem hinsichtlich des Familieneinkommens, erfüllen.
Der Antrag muss vor Urlaubsantritt bei der Geschäftsstelle der Diakonie Sachsen eingehen. Anträge gibt es bei allen KirchenBezirksSozialarbeitsstellen (KBS) sowie bei allen diakonischen Schwangerschafts- und Erziehungsberatungsstellen. Rechtsgrundlage der Bewilligung ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung finanzieller Zuwendungen für Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung im Freistaat Sachsen (RL Familienförderung).

Weitere Informationen:
Claudia Gerwald, Tel.: 0351/8315-124, claudia.gerwald(at)diakonie-sachsen.de

oder unter:
https://amt24.sachsen.de/leistung/-/sbw/Familienerholung+Foerderung+beantragen-6000632-leistung-0