08.06.2018
Gründe für Überschuldung reduzieren
Soziale Schuldnerberatung bedarfsgerecht ausbauen!
Zum Abschluss der diesjährigen Aktionswoche Schuldnerberatung weist die Diakonie Sachsen in ihrem soeben veröffentlichten Lebenslagenbericht der 18 diakonischen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen noch einmal eindringlich darauf hin, dass sich die Rahmenbedingungen für die Schuldnerberatung in Sachsen verbessern müssen: „Unser Bericht aus den diakonischen Schuldnerberatungsstellen dokumentiert Jahr um Jahr, dass die Wartezeiten für eine Beratung viel zu lange sind, weil die Kapazitäten bei weitem nicht ausreichen. Zudem werden die dort zu Sprache gebrachten Problemlagen immer komplexer, so dass die Zeiträume über die hinweg beraten werden muss, immer länger werden. Insgesamt überschreitet der Beratungsaufwand häufig die im Vertrag mit dem jeweiligen Landkreis vereinbarten Beratungsstunden.“
Rotraud Kießling, zuständige Referentin bei der Diakonie Sachsen, verwundert es daher auch nicht, wenn die Gesamtzahl der Beratenen im Vergleich zum Vorjahr von 3.596 auf 3.168 gesunken ist, obwohl die Zahl der überschuldeten Haushalte in Sachsen auf nahezu 10 % gestiegen ist.
Das Angebot reiche einfach nicht aus. „Dabei ist Überschuldung eine Lebenskrise, die keinen Aufschub duldet. Wenn eine Befreiung aus eigener Kraft nicht mehr möglich ist, bedeutet das Verzweiflung und soziale Isolation. Da geht es nicht nur um die Klärung der finanziellen Dinge, sondern auch um psychosoziale Unterstützung.“
Nach den Erkenntnissen der Diakonie besitzen die meisten Beratenen kein Vermögen und keine finanziellen Rücklagen. Aus diesem Grund besteht auch keinerlei finanzieller Spielraum, wenn beispielsweise die Waschmaschine, der Kühlschrank oder die Brille defekt sind und ersetzt werden müssen. Aufgenommene Darlehen und Kredite führen zu Rückzahlungsverpflichtungen, die damit bei Banken, aber auch beim Jobcenter oder Sozialamt bestehen. Nicht nur besondere Anschaffungen sind im Regelsatz nicht berücksichtigt, sondern auch die Höhe der Energiekosten oder die Unterhaltung eines Autos - was in ländlichen Gegenden im Zusammenhang mit Arbeitsvermittlung sehr oft eine wichtige Voraussetzung ist.
Auch Kosten der Gesundheitssorge, die teilweise weder die Krankenkassen noch das Job-Center oder Sozialamt übernehmen können zur Überschuldung führen. Darüber hinaus entstehen häufig Mietschulden: Bei Überschreitung der Angemessenheitsgrenzen muss die Differenz aus dem Regelsatz gezahlt werden, auch wenn es gar keinen Wohnraum im Rahmen der Angemessenheitsgrenze gibt. Das ist zunehmend der Fall.
Geld das fehlt und zu weiteren Einkommenseinschränkungen führt - mit dem Ergebnis, dass laufende Verpflichtungen nicht mehr beglichen werden können und Überschuldung eintritt. Die Diakonie hält daher die bedarfsgerechte Anpassung der Regelsätze für einen wichtigen Schritt, Überschuldungen zu reduzieren. Gleichzeitig sei die Schuldnerberatung endlich so bedarfsgerecht auszubauen, dass Menschen in dieser Notlage auch zeitnah geholfen werden könne. Für Sachsen würde dies eine Verdopplung der Beratungskapazität bedeuten. „Das Recht auf Beratung ist für alle ver- und überschuldeten Menschen zu sichern. Es darf keine Zugangsbegrenzungen geben“, so Rotraud Kießling abschließend.
Den gesamten Bericht finden Sie hier als pdf-Datei.
Weitere Informationen: Rotraud Kießling, Tel.: 0351/8315-178