18.12.2018

Familien gehören zusammen!

Abschiebungen mit Familientrennung sind unmenschlich

„Ehe und Familie genießen gerade nach unserem christlichen Verständnis, aber auch nach unserem Grundwerteverständnis einen besonderen Schutz. Es gilt für alle Menschen. Auf der Flucht werden Familien oft auseinandergerissen und bleiben über Jahre hinweg getrennt. Die ständige Sorge um ihre Angehörigen macht es vielen Flüchtlingen schwer, sich bei uns einzuleben.  Die Aussetzung des Anspruchs auf Familiennachzug seit dem Jahr 2016 für subsidiär Geschützte hat diese belastenden Trennungszeiten noch verlängert. Wenn jetzt statt der 5000 vereinbarten seit August gerade einmal bundesweit insgesamt 786 Visa zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte erteilt wurden, muss sehr kritisch nach den Gründen gefragt werden“, sagt Diakonie-Chef Dietrich Bauer anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Migranten.

Er appelliert an die Verantwortlichen, die Antragsbearbeitung deutlich zu beschleunigen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums liegen 44.763 Visaanfragen vor.  Die Diakonie sieht als Grund zwei „Flaschenhälse“: Nur sehr wenige Anträge wurden bislang von Auslandsvertretungen nach Deutschland übermittelt (knapp 3.500 von über 40.000 Anfragen) Zum zweiten brauchen offenbar die lokalen Ausländerbehörden länger, um die inlandsbezogenen Aspekte zu prüfen. Das Bundesverwaltungsamt hat hingegen bislang nahezu alle Anträge ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung an die Auslandsvertretungen „weitergereicht“, weil es wegen des Nicht-Erreichens der 1.000er-Begrenzung im Monat keine Auswahlentscheidung treffen musste. Nach § 36a Aufenthaltsgesetz ist dies aus humanitären Gründen möglich.

Die Diakonie Sachsen ruft daher die politisch Verantwortlichen dazu auf, allen Schutzberechtigten zu erlauben, ihre Angehörigen nachzuholen, die Familienzusammenführung zu beschleunigen und in anderen europäischen Ländern gestrandete Familienmitgliedern die Einreise zeitnah zu ermöglichen.
Als ein großes Problem sieht die Diakonie Sachsen auch das Auseinanderreisen von geduldeten Flüchtlingsfamilien bei der Abschiebung. Nur ein Beispiel: Eine georgische Familie ist seit dreieinhalb Jahren in Deutschland. Die Kinder sind 17, 10 und sechs Jahre alt. Der Vater arbeitet, der älteste Sohn ist seit August 2018 in Ausbildung. Im September sollte der Vater gemeinsam mit den jüngeren Geschwistern abgeschoben werden, der ältere Sohn hingegen bei der schwangeren Mutter verbleiben. Der Abschiebeversuch konnte in letzter Minute per Eilantrag auf dem Flughafen Leipzig gestoppt
werden - Fortgang ungewiss. Diakoniechef Bauer bittet die zuständigen Behörden, auch bei Flüchtlingsfamilien Ehe und Familie grundgesetzgemäß den Schutz zukommen zu lassen, der ihnen zusteht.