24.09.2018
Es ist gut, dass Soziale Menschenrechte in Deutschland überprüft werden!
„Die Diakonie beklagt es schon lange: Millionen Menschen fehlt hierzulande ausreichend Geld für existenzielle Bedarfe wie Ernährung, Wohnung oder Haushaltsenergie. Die starke Nachfrage nach Lebensmittelspenden und die steigende Zahl von Stromsperrungen zeugen davon. Die Regelsätze der Grundsicherung unterschreiten das Existenzminimum um etwa ein Viertel. Durch Sanktionen, nicht anerkannte Wohnkosten und unzureichende Preisanpassungen klafft eine immer größere Lücke zwischen staatlicher Sozialleistung und realem Bedarf. Und am beschämendsten ist die dauerhaft hohe Zahl armer Kinder!“
Diakonie-Chef Dietrich Bauer begrüßt daher, dass eine Delegation der Bundesregierung morgen, 25. September 2018, im Völkerbundpalast in Genf vor den Vereinten Nationen Rede und Antwort stehen muss, wie es um die Einhaltung des UN-Sozialpaktes in Deutschland steht. Dieses seit 1976 geltende Recht enthält u.a. das Menschenrecht auf Soziale Sicherheit (Art. 9) und das Menschenrecht auf ausreichende Ernährung, Bekleidung und Unterbringung (Art. 11). An dem in der Öffentlichkeit bisher wenig bekannten Verfahren beteiligen sich auch Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft. So sieht die kirchlich-gewerkschaftliche Initiative Rechte statt Reste insbesondere im niedrigen Niveau der deutschen Grundsicherung einen Verstoß gegen den UN-Sozialpakt.
Aber auch die Nationale Armutskonferenz hat bei den Vereinten Nationen einen Parallelbericht eingereicht, der erhebliche Lücken bei der Umsetzung des UN-Sozialpakts in Deutschland aufzeigt. In Genf wird die gemeinsame Initiative von Caritas, Diakonie und sechs weiteren Organisationen eine wissenschaftlich fundierte Neuberechnung der Regelsätze fordern.
„Armut ist auch in Sachsen eine weit verbreitete Realität. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung. Arme Menschen sind keine Bittsteller, sie haben Rechte“, sagt Bauer. Besonders gelte das für die Bekämpfung von Kinder- und Erwerbsarmut. So sei für viele Menschen in Beschäftigung Armut dennoch bittere Realität – obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt boomen. Weit über 60.000 Menschen müssten auch in Sachsen trotz Arbeit ergänzende Hartz-IV-Leistungen beantragen.
Hintergrund:
Jeder Staat, der den Sozialpakt unterzeichnet hat, muss alle fünf Jahre einen Bericht darüber abgeben, was getan wurde, um die im Pakt beschriebenen Rechte zu verwirklichen. Dieser Bericht wird vom Sozialausschuss der Vereinten Nationen geprüft, wobei er hierbei auch Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft zu Rate zieht. Nach Abschluss der Prüfung veröffentlich der Ausschuss Empfehlungen, in denen er den betreffenden Staat auffordert, bestehende Missstände zu beseitigen.
Die Bundesregierung wird sich am 25. September 2018 in Genf den kritischen Fragen des UN Sozialausschusses stellen.
Informationen zum Prüfverfahren bietet der zuständige UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte (CESCR) auf den Internetseiten des UN-Kommissariats für Menschenrechte
Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist im Herbst 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks EAPN (European Anti Poverty Network) gegründet worden. Sie ist ein Bündnis von Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Betroffeneninitiativen, die sich für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzen. zum Parallelbericht.
Der von „Rechte statt Reste“ eingereichte „Parallelbericht“ ist hier abrufbar.