19.12.2018
„Dritter Weg funktioniert und wir halten an ihm fest!“
Diakonie-Mitarbeitende erhalten höhere Vergütungen
„Das kirchliche Tarifrecht, der sogenannte Dritte Weg, funktioniert aus unserer Sicht in unseren Einrichtungen sehr gut und wird auch von der breiten Mehrheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschätzt und mitgetragen. Ich bedanke mich daher bei allen Mitgliedern der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Sachsen (ARK), die den jüngsten Beschluss zur Entgelterhöhung ausgehandelt haben, für das konstruktive und respektvolle Miteinander“, sagt Dietrich Bauer, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes Sachsen, anlässlich der Anfang November getroffenen Vereinbarung zu neuen Entgeltregelungen in den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) ab dem 1. Januar 2019. Diese Regelungen gelten mindestens bis zum 30. April 2021 und geben somit für diesen Zeitraum Planungssicherheit für die diakonischen Einrichtungen.
Die ARK ist ein mit je sechs Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern paritätisch besetztes Gremium, das verbindlich alle Regelungen in den Arbeitsvertragsrichtlinien einschließlich der Höhe der Vergütungen für die rund 22 000 Mitarbeitenden in der Diakonie Sachsen festlegt.
Demnach steigen vom 1. Juni 2019 bis zum 1. Dezember 2020 die Tabellenentgelte und bestimmte sonstige Entgeltbestandteile (Zulagen und Zuschläge), sowie die Ausbildungsentgelte in vier Stufen insgesamt um 7,2 Prozent. Außerdem erfolgt eine besondere Honorierung für freiwillige kurzfristige Übernahmen von Diensten.
„Für die Dienstgeber bedeutet dieser Anstieg zwar eine hohe betriebswirtschaftliche Belastung, weil einige Arbeitsfelder wie die ambulante Pflege und die offene soziale Arbeit unzureichend finanziert sind, die Einkommenszuwächse zeigen jedoch auch, dass die diakonischen Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertschätzen. Zugleich hilft es uns selbstverständlich dabei, durch attraktive Arbeitsbedingungen, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Die Mitarbeitenden im Bereich der sozialen Arbeit wiederum kommen dadurch in den Genuss einer sicherlich überdurchschnittlichen Entgeltsteigerung - beteiligen sich aber auch verantwortungsvoll an den betrieblichen Erfordernissen in den Einrichtungen. Es ist ein tragfähiger Kompromiss, der zeigt, dass die Diakonie Sachsen ein verlässlicher Arbeitgeber ist und damit auch soziale Dienstleistungen verlässlich anbieten kann!“
Der Gedanke der Dienstgemeinschaft, der hinter dem Dritten Weg stehe, sei daher weiter hoch aktuell. „Diakonie ist der Ort, an dem sich Christinnen und Christen ebenso wie ihre konfessionell nicht gebundenen Kolleginnen und Kollegen gemeinsam für Menschen einsetzen“, so der Diakonie-Chef abschließend.
Hinweis für die Redaktionen: Der Staat räumt den Kirchen das Recht auf ein eigenes Arbeits- und Tarifrecht ein: Der „Dritte Weg“ bezeichnet die konsensorientierte Suche nach einem Interessensausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Alle tarifrechtlichen Fragen werden in paritätisch aus Dienstnehmern und Dienstgebern besetzten Kommissionen ausgehandelt.