Arbeitsrechtliche Kommission
Das für den Großteil der Mitglieder des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e. V. (Diakonie Sachsen) verbindlich anzuwendende Arbeitsrecht ist gemäß der Satzung der Diakonie Sachsen in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland Fassung Sachsen (AVR) geregelt.
Für den Inhalt der AVR Diakonie Sachsen ist die Arbeitsrechtliche Kommission Diakonie Sachsen (ARK) zuständig.
Der ARK gehören jeweils sechs Vertreterinnen und Vertreter der Dienstnehmer- und der Dienstgeberseite für eine Amtszeit von vier Jahren an. Deren Entsendung in die ARK erfolgt auf der Grundlage des Landeskirchlichen Mitarbeiterergänzungsgesetzes (LMEG), welches auch die Arbeitsweise und das Zustandekommen von Beschlüssen regelt.
Die ARK fasst insoweit regelmäßig Beschlüsse zu Arbeitsrechtsregelungen in den AVR Diakonie Sachsen. Sie ist damit auch für die Beschlussfassungen zu Entgeltregelungen zuständig.
Die ARK lässt sich dabei auch immer von dem Ziel leiten, attraktive und angemessene Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie in Sachsen zu gewährleisten.
Die Geschäftsführung der ARK wird in der Geschäftsstelle der Diakonie Sachsen wahrgenommen. Diese untersteht dabei der Fachaufsicht durch die/den Vorsitzende/n und die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n.
Kontakt

