zusätzlich erhalten Sie:
Sollten Sie kindergeldberechtigt sein, erhalten Sie eine Kinderzulage pro Kind, welche auch bei dem Rechenbeispiel schon mit ausgewiesen und eingerechnet wird. Der Betrag reduziert sich anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang bei Teilzeit.
Weiteren Zuschläge z.B. durch Schicht- und Wochenenddienst können ebenfalls noch dazu kommen. Zusätzlich erhalten Sie noch eine Jahressonderzahlung, in der Regel ein volles 13. Monatsgehalt und noch eine weitestgehend arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung.
Alle Angaben dazu finden Sie auch in unserer Arbeitsvertragsrichtlinie der Diakonie Deutschland Fassung Sachsen (AVR). Die Informationen zu der Eingruppierung (EG) finden Sie in der Anlage 1 und die Erläuterungen zu den Erfahrungsstufen im § 15.
Anmerkung
Alle Angaben beruhen auf der AVR Sachsen, sind aber trotzdem nur Beispielrechnungen und erzeugen damit keinen rechtlichen Anspruch.
Weiterführende Informationen zur Diakonie als Arbeitgeberin erhalten Sie hier.