Wir fordern ...
... eine Entfristung und eine geeignete Finanzierung des § 16i SGB II
der folgendes beinhaltet:
Zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt können Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen.
Die folgende Geschichte zeigt uns, dass es gut ist, sich dafür einzusetzen.
Sprungbrett auf den ersten Arbeitsmarkt
Mit dem Teilhabechancengesetz haben langzeitarbeitslose Menschen über einen längeren Zeitraum die Chance auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. So wie Herr M., der seit April 2019 über den § 16i dieses Gesetzes beim Sozialen Möbeldienst und der Möbelbörse der Diakonie Meißen arbeitet. Hier koordiniert und plant er die Transportfahrten, um gespendete Möbel abzuholen und wieder an bedürftige Personen zu liefern. Hier organisiert er die liebevolle Präsentation der Möbel- und Einrichtungsstücke in der Halle des Sozialen Möbeldienstes und berät Kunden.
Es ist immer sehr beeindruckend zu sehen, wie Aufgaben und Gebrauchtwerden dazu motivieren, vorhandene Talente und Fähigkeiten wieder zu entfalten oder auch ganz neu zu entdecken. So regte Herr M. eine sehr viel ansprechendere Präsentation der Möbel und Waren an, was viele Kund*innen ausgesprochen positiv vermerkten und rückmeldeten. Auch sein Umgang mit Mitarbeitenden und sein und sein engagiertes und souveränes Auftreten gegenüber Kund*innen wird von allen Beteiligten als sehr wohltuend empfunden. Seine Dienststelle schildert die Zusammenarbeit als vertrauensvoll und insgesamt sehr zufriedenstellend und ist sehr froh, Herrn M. als Mitarbeitenden zu haben.
Die Erfahrungen der Diakonie Meißen sind beispielhaft und sollen dazu anregen, weiteren langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf Teilhabe am Arbeitsleben zu geben. Die Einsatzmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven über einen entfristeten §16i SGB II sind vielfältig. Für die Arbeitgeber bedeuten diese in der Regel hochmotivierten Menschen einen deutlichen Mehrwert. Und für die Menschen, die sich in manchen Fällen seit langem wieder als selbstwirksam erleben können, sind sie ein Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt oder zu einem ungeförderten Anstellungsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber.