
Rahmenbedingungen
Das Freiwillige Soziale Jahr kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres geleistet werden.
Das FSJ beginnt am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres. Eine mehrmalige Ableistung ist nicht möglich.
Bescheinigungen
Zu Beginn und gegen Ende des FSJ erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung vom Träger, dass sie eine freiwillige Hilfstätigkeit im Sinne des "Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres" durchführen bzw. durchgeführt haben.
Kindergeld
Die erste Bescheinigung dient u.a. zur Beantragung von Kindergeld, da die Eltern der FSJ-TeilnehmerInnen laut Kindergeldgesetz zur Beantragung von Kindergeld berechtigt sind.
Vereinbarung
Der Arbeitgeber und Träger des FSJ (das Diakonische Werk Sachsen) schließt mit den TeilnehmerInnen und der Einsatzstelle eine Vereinbarung über die befristete Tätigkeit ab.
Versicherung
Für die Zeit des Dienstes im FSJ werden die gesamten Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).
Taschengeld
Das FSJ ist weder ein Ausbildungs- noch ein Arbeitsverhältnis, sondern eine freiwillige soziale Hilfstätigkeit im Pflege-, Betreuungs- und Erziehungsbereich. Deshalb wird kein Gehalt oder Lohn gezahlt, sondern ein Taschengeld.
Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft wird in der Regel zur Verfügung gestellt. Für Verpflegung wird ein Betrag ausgezahlt.
Urlaub
Es besteht - bezogen auf ein Einsatzjahr - ein Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen.
Vorpraktikum
In Sachsen und in vielen Ausbildungsstätten der Bunderrepublik Deutschland wird das FSJ als Vorpraktikum anerkannt.
Zeugnis
Auf Wunsch kann zum Abschluss des FSJ eine Beurteilung / ein Zeugnis erteilt werden.
Bewerbung
Ihre Bewerbung mit Begründung richten Sie bitte schriftlich ab Dezember des Vorjahres an das Diakonische Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V. Außerdem erbitten wir Lebenslauf, 2 Lichtbilder und die Kopie des letzten Zeugnisses.

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