Diakonie Sachsen
Menschlichkeit braucht Unterstützung

12.04.2011 | Diakonie Sachsen: Kein Geld verschenken – Nachzahlung sichern und neue Leistungen für Kinder beantragen!

„Fast jedes vierte Kind in Sachsen lebt in Armut und ist auf Hartz IV angewiesen. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass betroffene Eltern die neuen Leistungen aus dem Bildungspaket für ihre Kinder auch beantragen.“ Diakonie-Chef Christian Schönfeld weist daraufhin, dass es dabei für einkommensschwache Haushalte um richtig viel Geld gehen kann, weil die Nachzahlung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2011 mindestens 30 Euro betrage. Werde in der Schule oder der Kita ein Mittagessen angeboten, dann wird es pro Kind entsprechend mehr. Hinzukommen kann auch das Geld für Schülermonatsfahrkarten sowie für Schul- und Kita- Ausflüge.

„Das Geld fließt aber nur, wenn Hartz-IV- und Sozialhilfeberechtigte bis spätestens zum 31. April einen entsprechenden Antrag stellen”, betont der Diakonie-Chef. Anspruch auf eine Nachzahlung haben auch Bezieher von Wohngeld oder dem Kinderzuschlag. Für diesen Personenkreis wird sogar der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai über eine Nachzahlung abgegolten. Entsprechend können Anträge bis Ende Mai gestellt werden und die Auszahlbeträge liegen höher. Sie betragen mindestens 50 Euro pro Kind beziehungsweise mindestens 180 Euro bei einer Mittagsverpflegung.

Die Nachzahlung als „richtige“ Geldleistung ist aber eine Ausnahme, weil die Leistungen des so genannten Bildungspakets fast ausschließlich in Form von Gutscheinen gewährt oder direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter abgerechnet werden. Sie wurde jetzt nötig, weil sich das Gesetzgebungsverfahren verzögerte und nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert zum 1.1.2011 in Kraft treten konnte. Für die Nachzahlungen gelten keine Nachweispflichten. Die Kirchenbezirksozialarbeitsstellen der Diakonie helfen bei der Antragstellung, ein Musterantrag ist aber auch auf der Internetseite www.erwerbslos.de herunterzuladen.

 
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