
Straffälligenhilfe
Ich bin gefangen gewesen und Ihr seid zu mir gekommen. Matth. 25, 36
Diakonische Arbeit gilt auch Menschen mit Straffälligkeit. Diese Arbeit geschieht einmal als Angebot für Menschen mit Straffälligkeit, Menschen im Strafvollzug, für Haftentlassene und auch für Opfer von Straftaten, sowie durch spezielle Angebote und die Arbeit der Ehrenamtlichen.
In Sachsen gibt es 10 Justizvollzugsanstalten mit ca. 4.000 Plätzen.
Beratung
Durch zwei Dienste erfolgt eine Beratung der Inhaftierten
- während des Vollzugs und
- nach der Entlassung
Beide Träger halten ein Angebot des betreuten Wohnens nach § 67 SGB XII für Haftentlassene vor.
Externe Suchtberatung in der JVA
In den Justizvollzugsanstalten ist es in Zusammenarbeit mit der örtlichen Suchtberatungs- und -behandlungsstelle möglich, eine Beratung für Inhaftierte mit Suchtproblemen anzubieten. In 6 Justizvollzugsanstalten werden von der Diakonie jährlich 1.300 Inhaftierte beraten.
Ehrenamtliche im Justizvollzug
Ehrenamtliche spielen besonders bei den Besuchsdiensten eine große Rolle.
Ein Arbeitszweig mit Ehrenamtlichen in der JVA wird durch das Schwarze Kreuz (Gefangenenmission) in Sachsen realisiert.
So arbeiten in
- Zwickau
- Chemnitz
- Dresden je eine Gruppe des Schwarzen Kreuzes.
Auch Mitglieder der Sucht-Selbsthilfegruppen gehen in die JVA und
- stellen Selbsthilfe vor
- informieren über Suchterkrankung und die Wege aus der Sucht und
- bieten Inhaftierten Begleitung in die Selbsthilfegruppe an.


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